Mengbilla, die Stadt der 1.000 Verbote

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die Galante
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Mengbilla, die Stadt der 1.000 Verbote

Ungelesener Beitrag von die Galante »

Hallo Foris,

Habt ihr Ideen für 1.000 Verbote in Mengbilla abseits der Beispiele von Patrizier und Diebesbanden?
Freue mich schon auf eure juristischen Schmankerl!

Liebe Grüße

Eure Galante

Benutzer 18120 gelöscht

Mengbilla, die Stadt der 1.000 Verbote

Ungelesener Beitrag von Benutzer 18120 gelöscht »

Ein paar Ideen:

Der Transport von Waffen zwischen dem Schmiedeviertel und dem Hafen ist auf direktem Weg verboten. Die Karren müssen immer einen Umweg machen. Als Waffentransport zählt auch das Mitführen von Waffen durch Helden. Waffen, im Sinn des Gesetz, ist alles, was eine Klinge von mehr als einer Spann hat. Gift ist keine Waffe im Sinn des Gesetz.

Schlechtes oder falsches Musizieren wird mit Prangerstrafen bestraft.

Das Wiedereinfangen von Sklaven ist nur dem jeweiligen Besitzer oder der Sklavenfängergilde gestattet, nicht aber normalen Söldnern.

Beim Tanzvorführungen müssen Kopf, Ellenbogen und Knie bedeckt sein. Zum übrigen Körper gibt es keine Regeln.

Tanzvorführungen vor 9:00 Morgens sind verboten, da das es heimliches Praios-Morgengebet sein könnte.

Das sichtbare Tragen einer Fuchspfote, oder vergleichbaren Glücksbringer, ist verboten.

Bestimmte Straßen dürfen von Sklaven und Fremden nicht betreten werden.

Für Sänften mit mehr als zwei Trägern ist ein besonderer Dispens nötig.

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Denderajida_von_Tuzak
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Mengbilla, die Stadt der 1.000 Verbote

Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

Ein paar Ideen mehr:
- Schiffe mit einem Drachenkopf als Galionsfigur, mehr als 12 Ruderpaaren und weniger als zwei Ruderreihen übereinander [geht auf die Zeit von Hyggelik zurück, zählen grundsätzlich als Thorwal-Piraten]
- Stoffe und Kleidung, bei denen Gelb und Weiß in direkter Nachbarschaft zueinander stehen (z.B.: Gelb-weiß-geringelt ist verboten, gelb-schwarz-weiß-schwarz-geringelt ist erlaubt)
- das offene Tragen von zweischneidigen Klingenwaffen mit mehr als 3 und weniger als 5 Spann Länge, außer mit Dispens der Gladiatoren- oder XXX-Gilde (trifft üblicherweise mittelreichische/horasische Kämpfer - südaventurische Waffen sind i.d.R. einschneidig)
- Ehebruch, außer an bestimmten Wochentagen bzw. unter bestimmten Umständen (eine ähnliche Regelung gibt es glaube ich in Al'Anfa)
- Einflüsse des Kalifats haben einige Speisegesetze durchgesetzt (z.B. das 15., 16. und 17. aus viewtopic.php?t=40859); es ist aber erlaubt, Wesen mit mehr als sechs Beinen oder gefiederte mit Spalthufen zu essen.

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ejurgal
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Ungelesener Beitrag von ejurgal »

- Auf den Boden spucken wird mit öffentlichen Peitschenhieben bestraft (vgl. Kaugummis in Singapur)

- Ilmenblatt-Verbot

- das Verwenden der linken Hand für diverse Dinge (Geschäftsabschlüsse o.Ä.)

- Verkaufsverbot von Granatäpfeln (gemeint war ursprünglich die Waffe von Zyklopeninseln, mangels Wissen wird es jedoch auch auf die Früchte angewendet)

- das Liegenlassen vom Unrat der Tiere (Pferde müssen entsprechende Beutel am Gesäß tragen, wie es sie irdisch tatsächlich gibt)

Benutzer 18120 gelöscht

Mengbilla, die Stadt der 1.000 Verbote

Ungelesener Beitrag von Benutzer 18120 gelöscht »

Haketau hat geschrieben: 01.12.2022 13:57 Ehebruch, außer an bestimmten Wochentagen bzw. unter bestimmten Umständen (eine ähnliche Regelung gibt es glaube ich in Al'Anfa)
Im Jus Meridiana wir Ehebruch mit Verbannung oder Steinigung vor dem Traviatempel bestraft. Das trifft aber nur den untreuen Ehepartner, die Buhlschaft geht Straffrei aus.

Geschlechtlichen Umgang mit eigenen Sklaven ist für Männer kein Ehebruch.

Frauen die mit fremden Sklaven den Beischlaf Ausführungen geraten in Besitz des Eigentümers jenes Sklaven. (Vermutlich eine Regelung Tulamidischen Ursprungs, die jedoch heute nicht mehr angewendet wird).
Regelungslücken:
Männer mit fremden Sklaven -> vermutlich Sachbeschädigung
Frauen mit eigenen Sklaven -> vermutlich keine Rechtsfolgen

Was sonst noch in Al'Anfa und damit vermutlich auch im Megebilla gilt:
Mordaufträge, Dokumentenfälschungen und illegimer Einsatz von Titeln sind keine Strafttatbestände. Dafür wir heimlischer Leseunterricht für Sklaven schwer bestraft.
Natürlich ist Al'Anfa zivilisiert und erwartet das alle Fremden sich ausweisen können. Also rechtzeitig einen Pass besorgen.
Das Töten und Fangen von Wildtieren gilt als Wilderei und darf nur von lizenzierten Jägern durchgeführt werden.

Was sonst noch geregelt sein könnte:
Exkommunizierte Ketzer (also alle die den puniner Boronkult für richtig halten) dürfen kein Testament machen oder als Erben eingesetzt werden.
Geerbte Schulden, die in einem öffentlichen Verzeichnis eingetragen sind, darf man nur bis 30 Tage nach dem Tod des Erblassers ausschlagen, auch wenn man erst später von der Erbschaft erfährt. (Plötzlich ist man Sklave, weil man einen Riesenberg Schulden geerbt hat und der Gläubiger das Testament geheim gehalten hatte.)

Nicht jedes Verbot muss Abenteuerrelevant sein. Etwa:
Balkone sind Verboten, wenn die Straße weniger als acht Schritt breit ist. Oder, bei einem bestehenden Haus dürfen keine neuen Fenster in der Außenwand angebracht werden. Das Vergrößern vorhandener Fenster ist erlaubt.

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ejurgal
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Ungelesener Beitrag von ejurgal »

...überhaupt ein Baurecht das für kaum jemanden nachvollziehbar ist und so viele widersprüchliche Regeln kennt, dass die Auswahl der angewandten Regelungen willkürlich erfolgt.

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chizuranjida
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Ungelesener Beitrag von chizuranjida »

Vielleicht kann man in Sammlungen seltsamer Gesetze aus den USA auch noch was abgreifen.
Ein Verbot hochhackiger Schuhe auf öffentlichen Straßen? (Drinnen und in Sänften erlaubt)
Eine Pflicht, im Rahjamond mindestens einmal in der Woche ein Bad zu nehmen?

https://www.info-usa.de/unsinnige-gesetze-aus-den-usa/
Es ist verboten, "Mengbilla" falsch auszusprechen?
Bänkelsänger müssen bei öffentlichen Auftritten die ganze Zeit auf einem Möbel von mindestens einem und höchstens drei Spann Höhe stehen?

Es ist verboten, unter Kokospalmen zu schlafen, es sei denn, man trägt Rüstung mit Helm und wattiertem Unterzeug?
Scharlatane und Sharisadim müssen vor Auftritten ein Schild hochhalten "Ich bin kein Magier"?
"Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Al'Anfa wieder eins drauf kriegen wird."
- Alrik der Ältere

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Madara Thiralion
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Ungelesener Beitrag von Madara Thiralion »

• Wer auf dem Boronsanger Gemüse anpflanzt oder erntet wird lebendig begraben.
• Als Person in einem Regal (auf einem Regalbrett) zu liegen ist illegal, wenn es nicht auf eigenem Grund und Boden ist.
• Im Travia darf Alkohol nur ausgeschenkt werden, wenn der Trinkende auch etwas zu Essen bestellt oder beweisen kann, dass er wohl gesättigt ist (haben die Schankwirte durchgedrückt).
• Münzen im oder hinter dem Ohr zu haben gilt als Taschenspielertrick und wird mit 5 Peitschenhieben bestraft.
• Krokodile an der Leine spazieren zu führen resultiert in 20 Stockschlägen und Konfiszierung des Krokodils.
• Maultiere dürfen nicht im zweiten Stock gehalten werden.
• Die Existenz Borons zu leugnen wird mit dem Entfernen der Zunge bestraft.
Shinxir vult!

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Baal Zephon
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Ungelesener Beitrag von Baal Zephon »

Böswilliges Herumlungern ist unter Strafe von 2 Tagen Kerkerhaft verboten, was als Bösartiges Herumlungern gilt entscheidet die Stadtwache, generell besteht in dem Fall verdacht der Spionage am Großemirat was durchaus zur öffentlichen Hinrichtung in der Arena führen kann. Eine Ausnahme besteht für Jene die sich als Mitglied der Bettlergilde ausweisen können oder solche die eine entsprechende Linzenz von selbiger erworben haben.

Prostitution ist streng verboten (durchgesetzt von der Kurtisanengilde) und wird mit Verstümmelung der Sekundären Geschlechtsmerkmale geandet. Zugelassen ist das anbieten von Begleit und Leibdiensten durch mitglieder der Gilde der Kurtisanen bzw. mit entsprechender Lizenz der Gilde (Wird nur Monateweise vergeben und muss regelmäßig erneuert werden)

Das züchtigen von Kamelen gilt als Sodomie und wird mit 3 Kupferstücken pro hieb gegen das Tier geandet.
Es gilt generelles Flugverbot über dem Alchemistenviertel, der Arena und dem Kriegshafen.

Das betreten des Zentrums des Marktplatzes zu Mittag ist Praiostags verboten.

Wägen von weniger als 2 Achsen ist es untersagt mehr als 100 Stein Gewicht zu transportieren.

Golemiden müssen registriert und ausgewiesen sein, sowie eine Kennnummer auf einer entsprechenden Tafel tragen.

Magier haften für Ihre Schüler

Das tragen von spitzen Hüten in geschlossenen Räumen ist wider das Sittenrecht und wird mit 5 Stockhieben bestraft. 7 Stockhiebe falls astronomische Symbole auf dem Hut sind.

Elfen müssen an der Leine geführt werden, sie dürfen die Leine dabei aber selbst tragen.

Die Pfeile des Lichts sind als Terroristische Organisation geführt und haben sich der Stadt nicht näher als 5 Meilen zu nähern.

Magie ist in der Stadt verboten, Dispense sind von der Gilde der Alchemisten zu holen. Mitglieder der Bruderschaft der Wissenden ausgenommen, diese haben eine dauerhafte Vereinbarung mit den Alchemisten.

Zwerge deren Bart unter einem Halbspann lang ist sind nicht Geschäftsfähig und bekommen keinen Alkohol ausgeschenkt. Gilt auch für
Zwerginnen, diese können Sich ein entsprechendes Bart-Toupee besorgen. Zwerge die damit Konfrontiert werden dass Ihr Bart zu kurz ist und die nicht als Weiblich identifiziert werden bekommen eine Empfehlung an die Alchemisten Gilde wo es preiswerte Haar- und Bartwuchstoniken gibt.

Die Zubereitung und der Verzehr von Pilzgerichten jeglicher Art ist in der Zeit zwischen dem 30. Rahja und dem 1. Praios bei Todesstrafe verboten.
Ein Herz für Dämonen!

Benutzer 18120 gelöscht

Mengbilla, die Stadt der 1.000 Verbote

Ungelesener Beitrag von Benutzer 18120 gelöscht »

Neben den materiellen Recht (kuriose Einzelvorschriften) kann man das Megebillarer Rechtssystem auch durch seine fehlende Rechstsystematik darstellen.

Die Güldenländer haben mit dem Codex Raulis eine Gesetzessammlung die zwischen Methumis und Notmarken das einheitliche Fundament von Gesetzgebung und Rechtssprechung bildet.

Die Tulamiden haben, mehr oder weniger, einheitliche Rechtsgrundsätze, die noch auf das Diamanten Sultanat zurückgehen.

Die Stadt im Süden mischen beide Rechtstraditionen munter durcheinander. In Al'Anfa gibt es es mit einer starken Praioskirche und der Juristenfakultät zumindest Einrichtungen, die das Ergebnis in Form des Jus Meridiana strukturieren.
In Mengbilla fehlt eben diese. Es gibt weder die Praioskirche noch eine Juristenausbildung.
Im Streitfall bedienen sich die Richter mal aus dem einen, mal aus dem anderen, Rechtskreis. Für den Beklagten ist es völlig überraschend nach welchem Rechtsgrundsatz das Urteil gesprochen wird.

FrumolvomBrandefels
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Ungelesener Beitrag von FrumolvomBrandefels »

Ilmenblatt-Verbot
Da das Rauschmittel zu schwach ist?

Ich könnte mir auch einige wunderbar diskriminerende Verbote vorstellen:
- Alkoholverbot für Thorwaller- die haben sich dann nicht im Griff
- Thorwallern ist der Geschlechtsverkehr verbten - auch bei den Prostituierten. Schlechte Erfahrungen bzw. die sollten sich nicht wirklich weiterpflanzen.
- Kleidungsvorschriften für Horasier.
- Novadis werden auf Flöhe durchsucht.
- Schwarzmagier werden extra auf das Verbot von dämonischer Magie hingewiesen
- Graumagier werden auf das Verbot von Feuermagie extra hingewiesen. (Die ist sowieso in den mesiten Städten verboten)
- Verbot vom Besuch der Quarantäneinsel

und andere Verbote welche den Gilden gegen den Strich gehen könnten.

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chizuranjida
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Ungelesener Beitrag von chizuranjida »

FrumolvomBrandefels hat geschrieben: 09.12.2022 16:44 Alkoholverbot für Thorwaller- die haben sich dann nicht im Griff
Apropos Ilmenblatt:
Thorwaler müssen 3x am Tag Ilmenblatt rauchen, damit sie keine Wutanfälle kriegen?

Thorwaler, die Kneipen besuchen wollen, müssen ein Friedlichkeitsattest der Tsakirche oder eines in der Stadt Steuern zahlenden Medicus' vorweisen können?

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Eadee
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Ungelesener Beitrag von Eadee »

Madara Thiralion hat geschrieben: 02.12.2022 02:03 Maultiere dürfen nicht im zweiten Stock gehalten werden.
Ich muss an dieser Stelle hier fragen ob man etwas dagegen tun kann wenn der Nachbar auf seiner Dachterasse (erster Stock Strandlage) eine Ziege hält und diese immer wieder auf die eigene Dachterasse klettert und den Kräutergarten stutzt (erwischt wurde das listige Biest noch nie). Frage für einen Freund.
FrumolvomBrandefels hat geschrieben: 09.12.2022 16:44 Schwarzmagier werden extra auf das Verbot von dämonischer Magie hingewiesen
Ehm... du meinst wohl die Lizenzierungspflicht von dämonischer Magie. In Mengbilla ist es ja durchaus nicht unüblich sich einen Quitslinga als Leibwächter zur Seite stellen zu lassen.
Hier könnte ihre Signatur stehen.

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die Galante hat geschrieben: 01.12.2022 13:27 Ich muss an dieser Stelle hier fragen ob man etwas dagegen tun kann wenn der Nachbar auf seiner Dachterasse (erster Stock Strandlage) eine Ziege hält und diese immer wieder auf die eigene Dachterasse klettert und den Kräutergarten stutzt (erwischt wurde das listige Biest noch nie). Frage für einen Freund.
Ja kann man. Das Zauberwort heißt Zornbrechter Bluthund. Hat 42 spitze Zähne, oft schlechte Laune und mag Ziegen zum Abendessen einzuladen.

Bitte den Leinenzwang außer Haus beachten. Auf der Strandpromenade herrscht Maulkorbzwang.

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Denderajida_von_Tuzak
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FrumolvomBrandefels hat geschrieben: 09.12.2022 16:44
Ilmenblatt-Verbot
Da das Rauschmittel zu schwach ist?
super. aus dem selben Grund könnte auch Bier oder Wein verboten sein (im Gegensatz zu hochprozentigem aus lokalem Zuckerrohr)
FrumolvomBrandefels hat geschrieben: 09.12.2022 16:44 - Schwarzmagier werden extra auf das Verbot von dämonischer Magie hingewiesen
- Graumagier werden auf das Verbot von Feuermagie extra hingewiesen. (Die ist sowieso in den mesiten Städten verboten)
Fände ich bei M sehr unpassend... eher: Schwarzmagier werden auf das Verbot von Elementarbeschwörungen hingewiesen... und auf das von Dämonenbeschwörung a) ohne passenden Schutzkreis oder b) auf öffentlichen Plätzen vor Zuschauern [da wurde vor ein paar Jahrzehnten mal jemand einflussreiches von einer Massenpanik zu tode getrampelt]. Verbot von Feuermagie nur im (Flotten-)Hafen; in einem Banngebiet um die Alchimistengilde ist jegliche Benutzung von Feuer (egal ob magisch oder nicht) nur mit deren Dispens gestattet....

Eadee hat geschrieben: 11.12.2022 10:48
Madara Thiralion hat geschrieben: 02.12.2022 02:03 Maultiere dürfen nicht im zweiten Stock gehalten werden.
Ich muss an dieser Stelle hier fragen ob man etwas dagegen tun kann wenn der Nachbar auf seiner Dachterasse (erster Stock Strandlage) eine Ziege hält und diese immer wieder auf die eigene Dachterasse klettert und den Kräutergarten stutzt (erwischt wurde das listige Biest noch nie). Frage für einen Freund.
Moha. Könnte billiger sein als der Zornbrechter. Braucht auch keine Leine. Und man kann die Ziege hinterher essen, die sich gerade selbst mariniert hat.
Zuletzt geändert von Denderajida_von_Tuzak am 11.12.2022 22:15, insgesamt 1-mal geändert.

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Overator
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Ungelesener Beitrag von Overator »

Haketau hat geschrieben: 02.12.2022 00:16 Was sonst noch geregelt sein könnte:
Exkommunizierte Ketzer (also alle die den puniner Boronkult für richtig halten) dürfen kein Testament machen oder als Erben eingesetzt werden.
Geerbte Schulden, die in einem öffentlichen Verzeichnis eingetragen sind, darf man nur bis 30 Tage nach dem Tod des Erblassers ausschlagen, auch wenn man erst später von der Erbschaft erfährt. (Plötzlich ist man Sklave, weil man einen Riesenberg Schulden geerbt hat und der Gläubiger das Testament geheim gehalten hatte.)
Hier würde ich eher draus machen:
- Exkommunizierte Ketzer vermachen ihren Besitz automatisch an den Tempel. Welcher Tempel das ist, hängt vom jeweiligen Stadteil ab bzw. vom Erhabenen der diesen kontrolliert und auch ob das Vermögen dann im Tempel ankommt.
- Schulden werden immer geerbt, außer das Erbe wird gegen Gebührt abgelehnt - dann fällt das Vermögen an die Stadt.
- Vermögen wird nur geerbt, wenn das Erbe binnen einer bestimmten Frist (zB Jahr und Tag) angetreten wird, ansonsten fällt es an die Stadt.

Ansonsten finde ich auch, dass durchaus widersprüchliche / unsinnige oder unklare Regeln gelten sollten, schließlich ist Fasar ja keine zentral regierte Stadt.

- Nicht gebrannter Alkohol darf nicht ohne Zahlung der Zoll-/Steuerabgabe besessen werden.
- Es ist verboten Wein zu kochen, außer aranischer Wein. Dieser ist dann kein Wein mehr.
- Es ist verboten Kartoffelschnapps ohne Zahlung einer Zoll-/Steuerabgabe zu besitzen.
- Das Hüpfen auf dem rechten Bein ist auf dem Markplatz verboten, außer es wird dabei Unterwäsche getragen wird.
- Das tragen von Waffen auf dem Rücken ist verboten, außer die Waffe ist länger als zwei Spann aber leichter als ein Sack Kaffeebohnen.
- Es ist Verboten Gebäude mit mehr als drei Stockwerken nicht aus Stein zu bauen, Gebäude mit weniger als drei Stockwerken dürfen hingegen aus Holz sein.
- Es ist verboten Leistungen wie Prostitution von Huren anzunehmen, die nicht der Kurtisanengilde angehören.
- Thorwalern ist der Besuch von Prostituierten verboten, wenn sie der Kurtisanengilde angehören.
- Thorwaler ist der Aufenthalt in einer Gruppe von mehr als 3 Personen verboten, wenn nicht mindestens eine Frau darunter ist. Es ist immer verboten sich in Gruppen von mehr als 7 Personen zusammenzutun. Thorwaler ist wer a) aus Thorwal stammt b) behauptet Thorwaler zu sein c) für einen Thorwaler gehalten wird und mindestens 1,8 Schritt groß ist d) der Stadtgarde thorwals'sch erscheint und/oder keinen Stadtbrief besitzt. Eine Frau ist wer keinen Bart trägt. Außer er ist ein Mann.
- Es ist verboten Stadtbriefe von Stellen zu erwerben die nicht, nicht mehr, noch nicht, nicht wieder, bald nicht wieder oder niemals nicht berechtigt sind. Berechtigt sein kann nur, wer mindestens einen Stadtbrief besitzt und nicht unberechtigt ist.
- Es ist verboten bei Kontrollen durch die Garde keinen Stadtbrief vorzeigen zu können.
- Es ist verboten einen Stadtbrief vorgezeigt zu verlangen, ohne selbst einen zu besitzten. Delinquenten werden als Diebe bestraft. Die Strafe umfasst mindestens 5 Schläge mit dem Rohrstock und höchstens 1 Jahr Sklaverei oder eine angemessene Geldstrafe.
- Gebäudeeingänge dürfen niemals auf der Ostseite angebracht sein. Befindet sich die Straße östlich des Hauseingangs, muss ein weiterer Eingang im Süden vorhanden sein. (Das kann dazu führen, dass zwei Türen im Süden angebracht werden).

Denkbar sind auch "Rechtssätze" die keinerlei Regelungsgehalt besitzen und/oder einfach munter erweitert wurden. Das macht primär nur dann Sinn, wenn die Gesetze auch irgendwo "niedergeschrieben" werden. Rein aus dem Gedächtnis werden solche "Datenleichen" meist vergessen.

- Ein Verbot ist das Verbot zu tun was verboten ist.
- Es ist Verboten Unerlaubtes zu tun. Unerlaubtes tut wer gegen ein Verbot verstößt oder etwas nicht tut obwohl er es tun müsste auch wenn es verboten ist. Das gilt nicht wenn das was Verboten war schwerer wiegt als das was nicht getan wurde.
"Ich glaub ich hau dir mal ein paar aufs Maul."
- Der Namenlose

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