DSA4 Lehensstruktur im Dominion Donnerbach

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Imalayan
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Lehensstruktur im Dominion Donnerbach

Ungelesener Beitrag von Imalayan »

Liebe Community,

wie würdet ihr sagen, kann man die Lehensstruktur im Dominion Donnerbach beschreiben. Nach allgemeinen Informationen handelt es sich hier ja um einen eigenständigen Staat (Fürstentum), dessen Herrschaftsform die Theokratie darstellt. Gibt es hier überhaupt soetwas wie eine mit dem Mittelreich vergleichbare Lehensstruktur? Ich habe ein Heldenkonzept im Kopf in dem ein Geweihter mit dem Vorteil Adliges Erbe aus dem Dominion stammen soll und ich jetzt überlege, was da in Frage kommen könnte (Also analoge Adelstitel zum Edlen, Junker, Baron, Graf etc, wie in der Lehensstruktur im Mittelreich).
Ich möchte den CHAR mit einem recht hohen SO ausstatten (13) und überlege daher, wie man das im Dominion ansiedeln kann.

G009 Schild des Reiches S. 47 schreibt von ca. 4000 Einwohnern, die sich ca zur Hälfte auf die Stadt Donnerbach und zur anderen Hälfte auf Siedler zusammensetzt, wobei hier auch vom Begriff der Freibauern die Rede ist. Eine konkrete Struktur wird hingegen nicht beschrieben.

Irgendwelche Ideen?

Besten Dank schonmal mögen Rondra und Hesinde mir Erleuchtung gewähren.
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Lokwai
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Lehensstruktur im Dominion Donnerbach

Ungelesener Beitrag von Lokwai »

habe auf die Schnelle mal zwei Links rausgesucht (selbst nicht komplett gelesen)
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenlehen
https://hmongwiki.de/wiki/Papal_fief

Ich denke das es Titel auf Zeit sind, da wäre ein erbliches Lehen falsch. Es hätte Ähnlichkeiten wie die Reichsverweser, Markgrafen u.a.. Aber natürlich sollte man so etwas in GP ausdrücken.
Aber welche Titel oder Strukturen es gibt, ist schwierig. Ich würde mich an die Titel der Rondrianer halten und extra für das Dominion noch Ämter hinzudichten. Vielleicht kann man bei der Struktur der Vatikanstadt noch etwas nachlesen und kopieren?

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Imalayan
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Ungelesener Beitrag von Imalayan »

Lokwai hat geschrieben: 04.11.2021 12:20 Ich denke das es Titel auf Zeit sind, da wäre ein erbliches Lehen falsch.
Allerdings ist da Aldare VIII. das genaue Gegenteil. Der Titel der Fürst-Erzgeweihten ist ja in der Tat ein erblicher und weltlicher. Ich hatte mir mal überlegt, dass man vlt sagen könnte, dass die hierarchischen Strukturen im Dominium flacher sind. Die Bevölkerung besteht ja grundsätzlich aus Freien. Ein "Adliger" aus dem Dominium könnte demnach ein solcher Freier sein, der allerdings über ein größeres Stück Land verfügt, das er dann an andere Freie verpachtet. Hier mal ein Versuch, wie sowas aussehen könnte:

Ausgangspunkt ist ein (von mir festgelegter) SO des Oberhauptes des Dominiums von 16. Der ergibt sich aus der Einteilung wie in WdS. 179 beschrieben. Hier steht in der Tabelle:

13–15 Oberschicht: Handelsmagnaten, reiche Grundbesitzer,
hochrangige Offiziere (Obristen und Marschälle), Vorsteher
von Orden und Kirchenprovinzen
, Barone des
Mittel- und Horasreichs, Könige von Andergast und
Nostria
, König von Brabak


16–18 Hochadel: (einfluss-)reiche Barone, Grafen, Fürsten
und Personen von ähnlicher Macht, Oberhäupter der
Grandenfamilien von Al’Anfa, Vorsteher der drei Magiergilden,
Zwergenkönige, Hetmann der Hetleute,
weniger einflussreiche mittelreichische Landesherren
(Tobrien, Windhag, rebellisches Albernia)


Ich denke man kann die Fürst-Erzgeweihte ohne weiteres als Vorsteherin einer Ordens- und Kirchenprovinz (s.o.) bezeichnen. Auch ein Vergleich mit den König*innen von Nostria und Andergast ist nicht Abwegig, so dass ein SO von 15 fast schon Pflicht ist. Der Grund warum es dann doch ein SO von 16 wurde und eben nicht 15, war für mich, dass ich hier Ihrer Doppelfunktion als geistliche und weltliche Herrscherin Rechung tragen wollte und diesen Umstand mit einem etwas höherem Ansehen im Sozialen Gefüge darstellen wollte, als wenn sie "nur" weltliche oder geistliche Macht hätte.

So ist der höchste SO den man im Dominuim haben kann 15, es sei denn man ist die Fürst-Erzgeweihte. Daraus habe ich folgende Einteilung erarbeitet.

Auf der unteren Ebene (SO 4-6 Unterschicht) haben wir die Landlosen. Diese sind zwar frei, besitzen aber kein eigenes Land und haben auch keine Möglichkeit Land zu pachten (weil kein Geld, kein Personal, kein Land verfügbar etc). Sie arbeiten bei den anderen Freien gegen Lohn auf deren Höfen.
Dann kommen die freien Pächter (SO bei 7/8 - Mittelschicht). Diese nennen zwar kein Land ihr Eigen, aber immerhin können sie Land pachten (und diese Pacht auch vererben -sog. Erbpacht) und somit in Eigenregie bestellen. Ebenfalls zur Mittelschicht (SO 8/9) zählen die Freibauern. Sie besitzen eigenes Land und können dies auch bestellen. Die Ländereien sind bei beiden (freie Pächter und Freibauern) allerdings grade mal so groß, dass man nur sich selbst (und vlt 1-2 Angestellte) versorgen kann. Überschüsse gibt es vlt mal in Jahren guter Ernten oder so, wobei dies wohl eher bei den Freibauern als bei den freien Pächtern der Fall sein dürfte, da diese ja auch noch den Pachtzins leisten müssen.
Hiernach kommt dann eine Gruppe innerhalb der Bevölkerung, die sich zwar nominell nicht von den anderen Freien unterscheidet, aber die aufgrund der Größe ihres Besitzes doch über gewisse (dem Adel angelehnte) Privillegien verfügt. Diese nenne ich mal freie Herren (SO 10-15 abhängig von der Größe des Grundbesitzes - wobei ich vorschlagen würde SO 10-12 (obere Mittelschicht) bei Grundbesitz der vom generierten Einkommen mit einem Junkergut vergleichbar ist und 13-15 (Oberschicht) bei Grundbesitz der mit einer Baronie vergleichbar ist).

Was haltet ihr von der Idee?
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Die dreiköpfige Echse von Nabuleth
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Ungelesener Beitrag von Die dreiköpfige Echse von Nabuleth »

Lokwai hat geschrieben: 04.11.2021 12:20 Ich denke das es Titel auf Zeit sind, da wäre ein erbliches Lehen falsch.
Zumindest das Fürstenamt (und damit das Amt des Meisters des Bundes der Senne Nord) ist erblich, das liegt seit jeher beim Haus_Donnerhall. Diesem Haus untersteht auch mindestens ein weiteres Adelsgeschlecht, das Haus_Rüsterbach. Daneben gibt es noch zwei weitere Siedlungen im Dominium, Niritul und Manlaith. Da das nicht die zivilisierteste Gegend ist, kann man sich durchaus vorstellen, dass diese außerhalb liegenden Siedlungen und die Grenzen des Dominiums durch eigene Lehnsherren gesichert werden. Da müsste man aber die in der Wiki angegebenen Quellen durchforsten, die mir nicht vorliegen.

Vergleiche mit der RKK des Mittelalters mögen hier jedenfalls zu kurz greifen. Da hat man Vererbung von Ländereien ja gezielt durch Einführung des Zölibats unterbunden, was es in der Rondrakirche nicht gibt.

Zu bedenken ist auch, dass schon Donnerbach selbst durchaus eine Größe hat, die im MR für eine Grafenresidenz ausreichen würde (Honingen ist bspw. nach Einwohnern ähnlich groß).

Vasall
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Ungelesener Beitrag von Vasall »

@Imalayan
Ja ich denke der Entwurf macht Sinn.

Im Abenteuerband Sturmgeboren wird das Dominium näher beschrieben.

Das Vorbild ist der Mittelreichische Lehensverband, in dem Kirchen ja auch als Lehensherren auftreten. Personalunion über geistlicheche und weltliche Herrschaft findet sich bei den Metropoliten und Äbten.

Allerdings ist die Hierarchie in Adel viel flacher.
So ist in Donnerbach der Ritterstand, der höchste Adelsstand. Das wären dann Deine Freiherren.

Ministeriale werden wenn ich mich Recht erinnere im Dienst der alteingesessene Rittergeschlechter genannt.
Zuletzt geändert von Vasall am 04.11.2021 13:52, insgesamt 1-mal geändert.

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Lokwai
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Ungelesener Beitrag von Lokwai »

Was man noch so alles erfährt ... sehr schön.
Danke @Die dreiköpfige Echse von Nabuleth @Vasall

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Seidoss-Anima von Seelenheil
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Ungelesener Beitrag von Seidoss-Anima von Seelenheil »

Imalayan hat geschrieben: 04.11.2021 11:10 G009 Schild des Reiches S. 47 schreibt von ca. 4000 Einwohnern, die sich ca zur Hälfte auf die Stadt Donnerbach und zur anderen Hälfte auf Siedler zusammensetzt, wobei hier auch vom Begriff der Freibauern die Rede ist. Eine konkrete Struktur wird hingegen nicht beschrieben
Eine gute Ergänzung zu SdR ist Sturmgeboren.

1. Zur Theokratie: Donnerbach wurde von Flüchtlingen vor den Priesterkaisern gegrűndet. Weder das Garether Pampleth noch die Worte Rohals haben dort Wirkung.

Tatsächlich ist aber nur für den Fürstentitel die Weihe notwendig.

Soweit ich die Beschreibung verstehe, obwohl es dort kaum Details gibt, sind ähnlich wie in Weiden und dem Bornland das absolute Gros der Adligen - vor allem der adligen Erben - Ritter.

Es ist aber absolut lorig-fluffig in Ordnung, wenn du einen (Rondra)geweihten adligen Erben spielen willst.

2. Zum Lehenssystem.
Es ist das bewusste und besondere, dass Donnerbacher Adlige nur Ritter heißen und nicht Graf oder Baron.

Es gibt keine Lehenapyramide und keine Leibeigenschaft.
Wohl aber gibt es Familien, die älter, angesehener oder (einfluss)reicher sind, als andere.

Kirchliche Provinzvorsteher (Aldare Donnerhall VIII) haben einen SO 15 (WdS. S. 179).

Streng kanonisch haben nur vier Familien genug Einfluss, um einen Erben mit SO 13 hervorzubringen: Birselburg (haben auch einen Baronsfamilienzweig in Weiden) , Reuskalden (mit dem Fürstenhaus verwandt) , Effelder (stinkend reich), Tüngeda (Truchsessen des Dominiums).

Wenn Ihr nicht in Donnerbach spielen wollt, es also kein Problem ist, einer offiziellen Familie einen Erben anzudichten, empfehle ich, in Sturmgeboren die Details der Familien nachzudenken und die zu wählen, die am besten zu dir passt :)
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Ungelesener Beitrag von Vasall »

Naja, das Dominium ist nicht mehr und nicht weniger Theokratie wie das Mittelreich auch.

Die Herrschenden sind Adelige. Die Fürsterzgweihte ist neben ihrer Funktion als Metropolitin eben auch Herrin der weltlichen Lehen.

Geweihte Erben werden in Sturmgeboren, abseits der Familie der Fürsterzgweihten aber nicht beschrieben.

Eine Lehenspyramide gibt es damit durchaus, und die Vasallen der Fürstenfamilie haben wiederum eigene Vasallen und Dienstleute, sowie Freie in Pacht und Erbpacht, was schon fortschrittlicher ist als im Bornland oder Nostragast.

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Imalayan
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Ungelesener Beitrag von Imalayan »

Seidoss-Anima von Seelenheil hat geschrieben: 04.11.2021 18:05 Kirchliche Provinzvorsteher (Aldare Donnerhall VIII) haben einen SO 15 (WdS. S. 179).
Ja, daran hatte ich mich orientiert, allerdings ist sie ja nicht nur Vorsteherin einer Kirchenprovinz, sondern ebenso Oberhaupt des unabhängigen Fürstentums. In der Tabelle WdS.S.179 sind unter der Position Hochadel (SO16-18) neben (einflussreichen) Baronen auch noch expilzit Grafen, FÜRSTEN, und personen ähnlicher Macht [...] angegeben, so dass ich hier eher davon ausgehen mag, dass sie zu eben dieser Gruppe zu zählen ist.
Seidoss-Anima von Seelenheil hat geschrieben: 04.11.2021 18:05 Streng kanonisch haben nur vier Familien genug Einfluss, um einen Erben mit SO 13 hervorzubringen: Birselburg (haben auch einen Baronsfamilienzweig in Weiden) , Reuskalden (mit dem Fürstenhaus verwandt) , Effelder (stinkend reich), Tüngeda (Truchsessen des Dominiums).
Ja stimmt. Bei dem Helden wie ich ihn mir vorstelle liegt die Sache aber wie folgt:

Er enstammt dem Hause vom Berg, als nicht erbberechtigter Sohn von Ungolf und Hitta vom Berg. Er ist ein Nachzügler, der etliche Jahre ( so um ca. 15) nach seiner Schwester Grimberta, geboren wurde. Da er spätestens nach der Geburt seines Neffen, Hagrobald Guntwin vom Großen Fluss, im Jahre 1005 BF keinerlei Aussichten mehr auf das Erbe hatte, beschlossen seine Eltern, dass er ganz im Sinne der Familientradition in die Halle des Heiligen Hlûthar nach Gratenfels geschickt werden solle, damit er dort seine Ausbildung zum Knappen der Göttin macht. Hier trifft er Hildrun vom See. Die junge Geweihte stammt aus dem Dominium Donnerbach und ist dort Erbin eines, innerhalb des Dominiums bedeutenden, Ritterguts. Sie ist grade dabei, ihre 12 Questen zu ehren Rondras zu efrfüllen, als sie den jungen Helden kennenlernt. Die beiden sind sich :heart: sympatisch :heart: und beschließen die Questen gemeinsam zu erfüllen. Schon bald darauf heiraten die beiden und die junge Hildrun wird schwanger (möglicherweise auch in umgekehrter Reihenfolge :ijw: ). Man unterbricht die Questen um nach Donnerbach auf das Rittergut zurückzukehren, wo dann die Niederkunft stattfinden soll. Bei der Geburt des Kindes kommt es dann zu einem tragischen Unglück. Sowohl Mutter und Kind verlieren das Leben. Als Ehemann steht er nun in der Erbfolge des Ritterguts an erster Stelle. Allerdings ist er so geschockt und verzweifelt, dass er die Verwaltung des Gutes einem vertrauenswürdigen (sprich jemanden der es in seinem Sinne und zu seinem Wohlwollen verwaltet) Vogt überträgt und er erstmal beschließt in eine Art Exil zu gehen, um sich über seine Zukunft Gedanken zu machen. Er richtet sich eine verlassene Fischerhütte im Nebelmoor, am Rande des Neunaugensees her und verbringt dort die nächsten Jahre mit Einkehr und Meditation, als einfacher Fischer (BGB - Wildnis -Fischer). Als ca. 6 Jahre nach dem Tod von Frau und Kind (laut BGB die Zeit die vergeht und das höhere Einstiegsalter des Helden begründet) vergangen sind erschient ihm seine Frau in einer Vision. Sie bittet ihn für Sie die 12 Questen zu Ende zu erfüllen, damit sie ihren Platz an Rondras Tafel einnehmen kann. Er ordnet daher seine Verhältnisse und zieht aus, seiner Frau den Weg an Rondras Tafel zu erringen.
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Seidoss-Anima von Seelenheil
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Ungelesener Beitrag von Seidoss-Anima von Seelenheil »

Ah. Wenn er ein von Berg ist, erklärt sich sein SO 12+ von allein.
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Ungelesener Beitrag von Vasall »

Grundgeschichte passt. Aber ein paar Stolpersteine, Kanten würde ich noch ausräumen, bzw. abrunden.

Die Adeligen im Dominium geben ihre Nachgeborenen zur Rondrakirche, die ohnehin nix zu erben haben.
Das Geweihte außerhalb ihres Kirchenamtes Lehen halten ist auch hier nicht üblich. Zur Absicherung dürfte die junge Geweihte aber Pfründe erhalten haben, etwa aus den Einnahmen einer Mühle oder eines Fischerdorfes.
Den Teil mit dem Lehen würde ich daher einfach weg lassen, das bekommt halt die große Schwester, die bestimmt hoch erfreut ist Tante zu werden und die beiden Jungen Geweihten gerne Aufnehmen wird.

Und zu BGB Fischer.
Der Neunaugensee ist zwar vom Ufer aus befischbar, aber dennoch ein verwunschener Ort und die Fischer konzentrieren sich mehr auf die Zuflüsse.
Ritter gerade in Donnerbach sind hervorragende, leidenschaftliche Waldläufer und Jäger, da liegt es viel näher sich in die Wälder außerhalb des Jagdbanns zurück zu ziehen, sich mit den Elfen und Rotpelzen zu arrangieren und von der Jagd zu leben.

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Imalayan
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Ungelesener Beitrag von Imalayan »

Vielen Dank für dein Feedback aber leider passt das nicht so ganz zu dem CHAR.
Vasall hat geschrieben: 05.11.2021 14:39 Die Adeligen im Dominium geben ihre Nachgeborenen zur Rondrakirche, die ohnehin nix zu erben haben.
Das Geweihte außerhalb ihres Kirchenamtes Lehen halten ist auch hier nicht üblich.
Ein zentrales Element des CHAR soll ja grade das adelige Erbe sein. Und selbst wenn Geweihte außerhalb ihres Kirchenamtes kein Lehen halten (leider gibt es da für das Dominium keine Quellen, also wäre das ja eher Mutmaßung, wobei ich persönlich eher davon ausgehe, dass das hier sehr wohl so ist. Immerhin würde die Fürst-Erzgeweihte arge Probleme bekommen, wenn sie zugleich weltliche und geistige Macht innehat, das aber für den Rest des Adels/der Geweihtenschaft verboten wäre), verhält sich das in dem Fall des CHAR hier auch anders, da eine Vögtin mit der Verwaltung des Lehens befasst ist. Die vögtliche Verwaltung ist DIE (weil gesetzlich vorgeschriebene) gängige Form im Mittelreich (wenn man das jetzt mal als Anhaltspunkt hernehmen möchte) mit der Diener der Götter das geerbte Lehen bestellen.

Deine Gedanken zur BGB Fischer hatte ich auch. Habe mir in der Tat überlegt, ob nicht sowas wie ein Waldläufer/Jäger/Grenzgänger etc. in Frage kommt, bzw wäre der eigentlich recht gut und stimmig. Allerdings liegt es für den CHAR so wie ihn mir vorstelle nicht näher diesen Weg einzuschlagen.Ich habe mich nämlich bewusst für den Fischer entschieden, da der CHAR in seinem selbst auferlegten Exil die Nähe zu Efferd sucht. Mir gefällt der Gedanke, dass er sich einem Gott zuwendet, der schon seine Göttin beeindrucken konnte (immerhin entstand aus dieser Verbindung SWAFNIR) und dessen Element für gewisse charakterliche Grundstimmungen steht. Hier sind u.a. stille und tiefe Gewässer als Parallele zu seinen Gedanken und Gefühlen zu finden, eine melancholische Grundstimmung die imho sehr gut zu Efferds Element dem Wasser passt (und die dann verschwindet, nachdem er mit der Vision von seiner Frau neue Hoffung schöpft), dazu eine abgelegene Fischerhütte am Rande des Nebelmoors und ein leben in Demut und Bescheidennheit, um seinen Weg zu finden.
Keine Angst, ich will nur spielen.

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Ungelesener Beitrag von Jeordam »

Als Ehemann hat er leider garnichts zu Erben. Regentschaft für gemeinsame Kinder? Ja. Nach langjähriger Ehe noch die Gnadenjahre ableben, statt ihn für den Vetter siebten Grades vom Hof zu werfen? Wenn das Verhältnis zur Lehnsherrin gut und sonst wenig Druck da ist vielleicht.
Aber als neuangeheirateter ohne gemeinsame Kinder? Und dann kümmert er sich nicht mal? Da werden ihm die Sachen vor die Tür gestellt, bevor Frau und Kind kalt sind.
Für alle meine Aussagen bezüglich des Kampfsystems von DSA 4 gelten folgende Axiome:
1. Ein professioneller Kämpfer kann die in seiner Ausbildung gelernten Sonderfertigkeiten sinnvoll einsetzen.
2. Die Stochastik von DSA-Würfelergebnissen entspricht der Stochastik gleichverteilter Würfel.

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Ungelesener Beitrag von Imalayan »

Jeordam hat geschrieben: 08.11.2021 09:26 Als Ehemann hat er leider garnichts zu Erben. Regentschaft für gemeinsame Kinder? Ja. Nach langjähriger Ehe noch die Gnadenjahre ableben, statt ihn für den Vetter siebten Grades vom Hof zu werfen? Wenn das Verhältnis zur Lehnsherrin gut und sonst wenig Druck da ist vielleicht.
Aber als neuangeheirateter ohne gemeinsame Kinder? Und dann kümmert er sich nicht mal? Da werden ihm die Sachen vor die Tür gestellt, bevor Frau und Kind kalt sind.
Hast du da auch ne Quelle für, oder behauptest du das einfach mal so, weil du hier Halbwissen aus dem irdischen Mittelalter angesammelt hast und das jetzt hier mal abladen möchtest?
Ich mach das jetzt mal wie du und behaupte auch was - belege das aber im Gegensatz zu dir mit ner Quelle: In Aventurien Erbt der Eheparter!
und siehe, da steht doch glatt in G08-Das Herz des Reiches S.25:
"Mancherorts erbt stattdessen in der Ultimogenitur das jüngste Kind oder gar der jüngste Nachkomme des Erblassers. Sporadisch steht auch der Ehepartner in der Erbfolge an erster Stelle."
Und noch ein Zitat:
"Oftmals können Erblasser mit Testamenten bestimmen, wer was zu erben hat".
Spätestens hier kann ich also als Spieler meinem CHAR das Erbe zuteilen, wie ich möchte. Hat halt so im Testament der guten Ehefrau gestanden.
Entschuldige bitte die flapsige Antwort, aber erstens macht du das in deinem Post auch und zweitens brauch ich keine Belehrung darüber wie man "Aventurien" richtig spielt. Wenn du für dich das so siehst, dann kannst du das gerne so handhaben, aber mach da doch bitte keine Aussage daraus, die den Anschein einer allgemeinen Gültiglkeit erweckt, dass machen nämlich ausnahmslos die RAW und die sagen eindeutig, dass der Ehepartner Erbe sein kann.
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Wolfhard von Dunkelstein
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Ungelesener Beitrag von Wolfhard von Dunkelstein »

Huiuiui Sonnenschein,
sympathische Antwort auf jemanden, der sich immerhin die Mühe macht mit am Hintergrund deines Helden zu werkeln.
Also nicht falsch verstehen, anscheinend hast du ja recht, immerhin mit Quelle, das kannst du aber auch gut nett Antworten. Intuitiv hätte ich der Deutung von Jerodam auch als sinnvoll zugestimmt, ist auch schön für die Fürstgeweihte, kann sie ein Lehen neu vergeben. Aber wenn der Hintergrund das so sagt, könnt ihr das ja genau so handhaben.
"Preiset die Schönheit!"

Jeordam
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Ungelesener Beitrag von Jeordam »

Ich markiere mal die mMn relevanten Stellen in deinen Zitaten:
Imalayan hat geschrieben: 08.11.2021 12:30 Ich mach das jetzt mal wie du und behaupte auch was - belege das aber im Gegensatz zu dir mit ner Quelle: In Aventurien Erbt der Eheparter!
und siehe, da steht doch glatt in G08-Das Herz des Reiches S.25:
"Mancherorts erbt stattdessen in der Ultimogenitur das jüngste Kind oder gar der jüngste Nachkomme des Erblassers. Sporadisch steht auch der Ehepartner in der Erbfolge an erster Stelle."
Und noch ein Zitat:
"Oftmals können Erblasser mit Testamenten bestimmen, wer was zu erben hat".
"Sporadisch"? Nachfolgend auf "gar"? Klingt danach, als wäre es eher selten, das der Ehepartner erbt. Ausnahmesituationen.

Und was habe ich in meinem Post beschrieben? Zwei Situationen (noch nicht einmal Ausnahmesituationen), in denen der Ehepartner durchaus erben könnte, die auf deinen SC aber nicht zutreffen.

Aber ein Charakter ohne Bindung zum Lehen (Lehen, nicht Eigentum), der keine der Pflichten eines Lehnsnehmers erfüllt? Ich werde dir wohl kaum die Rollenspielpolizei auf den Hals hetzen, aber wenn du nach Einschätzungen fragst, rechne bitte damit, auch kritische Einschätzungen zu bekommen.
Für alle meine Aussagen bezüglich des Kampfsystems von DSA 4 gelten folgende Axiome:
1. Ein professioneller Kämpfer kann die in seiner Ausbildung gelernten Sonderfertigkeiten sinnvoll einsetzen.
2. Die Stochastik von DSA-Würfelergebnissen entspricht der Stochastik gleichverteilter Würfel.

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Imalayan hat geschrieben: 04.11.2021 11:10 Immerhin würde die Fürst-Erzgeweihte arge Probleme bekommen, wenn sie zugleich weltliche und geistige Macht innehat, das aber für den Rest des Adels/der Geweihtenschaft verboten wäre)
Nein, der Name sagt es ja schon. Die Fürst-Erzgeweihte hat eben eine Sonderstellung, weil ihre Familie das Amt des Metropoliten erblich hält.
Metropoliten und Äbte verwalten die Kirchenlehen, überall im Reich, etwas was normale Geweihte eben nicht tun. Geweihte dürfen auch Lehen besitzen, was eher sehr unüblich ist, und sie müssen diese von einem Vogt verwalten lassen, womit sie aus dem Lehensverband quasi raus sind.
Aber genug davon, möglich ist es, aber eben nicht besonders typisch für das Dominium, mehr wollte ich damit eigentlich gar nicht sagen.

Was ist mit der Nähe der Ritter des Dominiums zu Panlariel und dem Neunaugensee? Soll das auch eine Rolle spielen?

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chizuranjida
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Ungelesener Beitrag von chizuranjida »

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Gegend da auch sehr stark Elfenland ist. Au- und Waldelfen als Jäger und Sammler, die vermutlich niemandes Untertan sind. Ich kann mir das nicht als so gefestigtes Lehnswesen vorstellen wie im Mittelreich, auch wenn die Rondrakirche das gern so hätte. Und auch der Unterbau mit Ackerbau und Viehzucht dürfte weniger hergeben, also nicht so stabil sein. Man kann in dieser wilden Region mit freien Elfen die Bauern schwerer in Leibeigenschaft halten oder sonstwie zum Zahlen von Abgaben zwingen.
"Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Al'Anfa wieder eins drauf kriegen wird."
- Alrik der Ältere

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Seidoss-Anima von Seelenheil
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chizuranjida hat geschrieben: 09.11.2021 01:09 Man kann in dieser wilden Region mit freien Elfen die Bauern schwerer in Leibeigenschaft halten oder sonstwie zum Zahlen von Abgaben zwingen
Die elfische Wildheit mischt sich mit dem Freiheitsstolz der ersten Siedler.

Dem Rondraglauben entsprechend, schätzt man zwar Loyalität und Worthalten hoch, sodass die Bauern ihren Adligen treu ergeben sind. Aber genauso wie im Horasreich gibt es keine Schollenplflicht und keine Leibeigenschaft.

In Regeln ausgedrückt: Bauern haben ihren Adligen gegenüber den Nachteil Verpflichtungen, nicht Unfrei. Alle Handwerker, Bauern und Tagelöhner im Dominium haben den Stand: Frei.

Es gibt, ähnlich wie im Bornland, keine wirkliche Lehenspyramide.

Es gibt den Stand/Posten des Fürsten, der immer auch Rondrageweihter im Amt des Senneschalls/Metropoliten/Provinzvorstehers ist.

Darunter gibt es nur Adlige, die Ritter heißen und de jure alle gleichgestellt sind, auch wenn es natürlich besonders alte, kopfstarke, reiche, angesehene, mächtige... Häuser gibt, namentlich Birselburg, Tüngeda und Effelder.

Darunter sind alle Menschen Freie, die zwar, gerade die Bauern, idR. einem Adligen verpflichtet sind, die aber, juristisch betrachtet, problemlos die Scholle oder auch den Adligen wechseln können - daher aber auch zum Kriegsdienst verpflichtet werden können.

Des Weiteren: Das Garether Pampleth gibt es in Donnerbach nicht.


Nach allem, was ich in Schild des Reiches, Wetterleuchten und Sturmgeboren gelesen habe, sind vermutlich weit über 90% der adligen Familienoberhäuptern ausgebildete Ritter. Immerhin über 70% der übrigen Adligen werden das ebenfalls sein.
Festgelegt ist abseits einiger offizieller NSCs und dem Weihestatus der Fürstin nichts.

Dasselbe gilt für die erblichen bzw. verwaltenden Priester.
Die Fürstin darf das. Es gibt keinen einzigen Hinweis, der annehmen lässt, das andere Adlige dad nicht auch dürften.

Da aber das absolute Gros der Adligen (Familienoberhäupter) ähnlich wie in Weiden, dem Bornland oder Nostergast, zum Ritter ausgebildet wird, ist es empirisch wohl so selten, dass nicht-Ritter eine Scholle verwalten, dass es nicht der Rede Wert ist.
"Ich verachte niemanden. Mein Hass trifft jene, die verachten" - Bertolt Brecht.

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BgG FasarGladiator ist absolut in Ordnung.

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Lehensstruktur im Dominion Donnerbach

Ungelesener Beitrag von Vasall »

Seidoss-Anima von Seelenheil hat geschrieben: 09.11.2021 12:01 In Regeln ausgedrückt: Bauern haben ihren Adligen gegenüber den Nachteil Verpflichtungen, nicht Unfrei. Alle Handwerker, Bauern und Tagelöhner im Dominium haben den Stand: Frei.
Verpflichtungen würde passen, unfrei als regeltechnischer Nachteil passt eher nicht, ja.
Wobei in Sturmgeboren ja lediglich gesetzt wird, dass alle Inhaber einer Hofstelle das Waffenrecht haben und damit frei sind und das es keine Leibeigenschaft gibt.
Fron und Hörigkeit gibt es demnach sehr wohl, je nach Leihe-, oder Pachtverhältnis, und der Freibauer ist selbst Herr über das Gesinde und kann in enger Abhängigkeit zu einem Grundherren stehen, dem er wie im Mittelreich auch Gerichts- und Zinspflichtig ist.

Neben verschiedenen Formen der Pacht und Erbzinspacht sind auch bäuerliche Lehen denkbar, wie sie irdisch in Siedlungsgebieten oft entstanden.
Und auch für Donnerbach ist bekannt, dass die Bürgerschaft nach Leumund und Besitz stratifiziert ist und z.B. nur wer ausreichend Steuern zahlt den Stadtrat wählen darf.

Handwerker und Arbeiter ohne eigene Werkstatt dürften wie bei den Siedlern in Sturmgeborene beschrieben keinen Stand bilden und als Fahrende umherziehen oder das Gesinde eines Herren bilden.

Weiter gibt es zwar keine Belege das einfache Geweihte über Land gebieten, aber es gibt umgekehrt belege, dass Nachgeborene - also nicht erbende - Adelige und Freibauern gerne als Novizen der Rondrakirche übergeben werden.

Die feudalen Strukturen und Standesunterschiede sind also durchaus differenzierter.

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Sniebelow
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Lehensstruktur im Dominion Donnerbach

Ungelesener Beitrag von Sniebelow »

Schade das ich all das erst jetzt lese...
Ich habe vorgestern im Zuge meiner Pandlaril-Kampagne das etwas umgeschrieben Abenteuer "Schatten der Ahnen " gemeistert.
Ich meine das Dominion Donnerbach ganz gut dargestellt zu haben, aber hier gab es jetzt noch viele nützliche Infos...
Na wer weiß schon wann meine Gruppe hier wieder anfangen wird. Sie haben die Region und besonders die Rüstertruzer sehr ins Herz geschlossen.
Der Ritter will auch bald wieder nach Donnerbach um sich dort ein Kettenhemd anfertigen zu lassen, "ein bronziertes so wie Heleon eins hatte"
fistelstimme* Schmeiß ihn in den Vulkan !

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