DSA5 Kurze Fragen, kurze Antworten (Religionen & Dämonen DSA5)

Von A wie Aves bis Z wie Zholvar: Alles über (mehr oder weniger) anbetungswürdige Kräfte und ihr Gefolge.
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Michael_Boe
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Ungelesener Beitrag von Michael_Boe »

Ganz lieben Dank für die schnelle Antwort und den Hinweis.
We have done the impossible and that makes us mighty.

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Ealarian
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Ungelesener Beitrag von Ealarian »

Hilft der Schutzsegen gegen (gehörnte?) Dämonen, wenn es nicht die Gegengottheit ist? Wenn ja, wie viele Hörner?
Im Regelwiki steht unter Schutzsegen: Folgende Typen von Wesen können ferngehalten werden Untote (Hirnlose), niedere Dämonen jeglicher Art oder bis zu fünfgehörnte Dämonen der Domäne der Gegengottheit des Geweihten.
Wenn es aber nicht die Gegengottheit ist, scheint es nicht festgelegt zu sein... :grübeln:
Danke.

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Shirwan
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Ungelesener Beitrag von Shirwan »

Ealarian hat geschrieben: 30.06.2021 09:27 Hilft der Schutzsegen gegen (gehörnte?) Dämonen, wenn es nicht die Gegengottheit ist? Wenn ja, wie viele Hörner?
Im Regelwiki steht unter Schutzsegen: Folgende Typen von Wesen können ferngehalten werden Untote (Hirnlose), niedere Dämonen jeglicher Art oder bis zu fünfgehörnte Dämonen der Domäne der Gegengottheit des Geweihten.
Wenn es aber nicht die Gegengottheit ist, scheint es nicht festgelegt zu sein... :grübeln:
Danke.
Nein, gegen die* hilft der (kleine) Schutzsegen nicht.
* : Sprich alle gehörnte Dämonen mit 6 oder mehr Hörnern sind generell vom Schutzsegen nicht betroffen. Außerdem sind alle gehörnten Dämonen nicht betroffen, die nicht der Gegengottheit (eigentlich dem Erzdämon der dem dienenden Gott gegenläufig ist) zugehörig sind. Gegengottheiten stehen in einem so starken Gegenspruch gegen die Perversion ihres Wesens (Erzdämon), dass sie in dem Fall "vernichtender" und stärker gegen diese wirken.

Beispiel: Geweihter der Rahja.
Schutzsegen wirkt bspw. gegen:
Gehörnte Dämonen der Belkelel mit 1 bis 5 Hörnern

Schutzsegen wirkt bspw. nicht gegen:
Gehörnte Dämonen Agrimoths mit einem Horn

Edit: Unterscheidung kleiner Schutzsegen versus Schutzsegen, siehe unten
Zuletzt geändert von Shirwan am 30.06.2021 10:57, insgesamt 1-mal geändert.

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Ealarian
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Ungelesener Beitrag von Ealarian »

Danke, @Shirwan für die schnelle Antwort, aber gilt das auch für den normalen Schutzsegen? Beim Kleinen Schutzsegen sind Dämonen, außer niedere, ausgenommen, aber ich dachte, bei der Liturgie wäre es vielleicht anders.

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Shirwan
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Ungelesener Beitrag von Shirwan »

Ealarian hat geschrieben: 30.06.2021 10:33 Danke, @Shirwan für die schnelle Antwort, aber gilt das auch für den normalen Schutzsegen? Beim Kleinen Schutzsegen sind Dämonen, außer niedere, ausgenommen, aber ich dachte, bei der Liturgie wäre es vielleicht anders.
Sorry mein Fehler. Der kleine Schutzsegen wirkt maximal gegen niedere Dämonen (und kleinere Untote etc.).
Der Schutzsegen wirkt zusätzlich gegen gehörnte Dämonen (bis 5 Hörner) des Gegenwesens (so wie oben beschrieben). Wirklich pralle finde ich den nicht.

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Ealarian
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Ungelesener Beitrag von Ealarian »

Danke für die Klärung. Das ist tatsächlich etwas mau.

Puppebaerbel2
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Ungelesener Beitrag von Puppebaerbel2 »

Den Zwölfen zum Gruße,

mir ist bei den wohlgefälligen Talenten von Kor aufgefallen, dass Handel nicht dazu gehört, was mich etwas verwundert hat. Der Aspekt des Guten Golds ist einer der beiden Hauptpunkte des Glaubens, wobei in Götterwirken sowie dem Vademecum auch in diesem Zusammenhang vom Verhandlungsgeschick des Geweihten geredet wird. Besonders interessant finde ich dabei die Liturgie Ehrlicher Vertrag, wodurch bei der ersten Erweiterung auch Erleichterungen auf Handeln erwirkt werden können. Durch das Wirken der Liturgie besteht aber durchaus die Chance, dass man Entrückung erhält (8 KaP unmodifiziert), wodurch die Handelnprobe dann wiederum erschwert werden würde. Deswegen würde mich interessieren, ob ihr wisst, ob es einen spezifischen Grund gibt, warum Handeln nicht zu den Wohlgefälligen Talenten gehört, da das ja durchaus ein wichtiger Teil eines der beiden Hauptaspekte der Gottheit ist? Vielen Dank :)

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Shirwan
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Ungelesener Beitrag von Shirwan »

Puppebaerbel2 hat geschrieben: 30.06.2021 12:18 Den Zwölfen zum Gruße,

mir ist bei den wohlgefälligen Talenten von Kor aufgefallen, dass Handel nicht dazu gehört, was mich etwas verwundert hat. Der Aspekt des Guten Golds ist einer der beiden Hauptpunkte des Glaubens, wobei in Götterwirken sowie dem Vademecum auch in diesem Zusammenhang vom Verhandlungsgeschick des Geweihten geredet wird. Besonders interessant finde ich dabei die Liturgie Ehrlicher Vertrag, wodurch bei der ersten Erweiterung auch Erleichterungen auf Handeln erwirkt werden können. Durch das Wirken der Liturgie besteht aber durchaus die Chance, dass man Entrückung erhält (8 KaP unmodifiziert), wodurch die Handelnprobe dann wiederum erschwert werden würde. Deswegen würde mich interessieren, ob ihr wisst, ob es einen spezifischen Grund gibt, warum Handeln nicht zu den Wohlgefälligen Talenten gehört, da das ja durchaus ein wichtiger Teil eines der beiden Hauptaspekte der Gottheit ist? Vielen Dank :)
Offiziell ist das leider so. Das ist leider auch nicht das einzige Beispiel. Früher hatte man bei den wohlgefälligen Talente eine etwas breitere Auswahl (wähle 2 Talente aus den 6 nachfolgenden...). Hierdurch konnte man sehr gut auch regionale Besonderheiten abbilden. Wir haben als Hausregel definiert, dass man wohlgefällige Talente tauschen darf, sofern sie die gleiche Steigerungskategorie haben, also bspw. Kraftakt (B) gegen Handel (ebenfalls B). Das ist aber wie gesagt eine reine Hausregel.

Gorilla94
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Ungelesener Beitrag von Gorilla94 »

Hallo,
Ich hätte eine Frage zu "Heiliger Befehl". Muss der Geweihte die Person anvisieren oder könnte er auch "Der Dieb von Gegenstand xy möge sich zu erkennen geben" auf dem Marktplatz rufen?

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Marty mcFly
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Ungelesener Beitrag von Marty mcFly »

Gorilla94 hat geschrieben: 09.11.2021 22:50 Hallo,
Ich hätte eine Frage zu "Heiliger Befehl". Muss der Geweihte die Person anvisieren oder könnte er auch "Der Dieb von Gegenstand xy möge sich zu erkennen geben" auf dem Marktplatz rufen?

Das Ziel der Liturgie muss in Reichweite sein und gesehen werden. Die Regeln dazu stehen im Grundregelwerk auf S. 308 -> "Benennung des Ziels".

nuin
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Ungelesener Beitrag von nuin »

So manche Zeremonialgegenstand-SFen lassen sich ja aktivieren, meist mit Kosten. Wie verhält es sich allerdings mit der Wirkungsdauer, v.A. beim Bollwerk der Magie der Hesinde, wenn nichts dabei steht?

Erithel
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Ungelesener Beitrag von Erithel »

Das erscheint mir auch unklar verregelt. Ich würde aber sagen, dass die Wirkungsdauer permanent ist (mit Effektaktivierung nach Wunsch des Geweihten). Ich sehe im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:
1) Passiv: Der Geweihte kann jederzeit festlegen, ob er Madas Einfluss auf ihn abschwächen möchte. Wenn ja, ist die SF aktiviert. Wenn nein, nicht. Die Trance wird ausgelöst sobald tatsächlich ein Zauber auf den Geweihten gesprochen wird.
2) Aktiv: Wenn ein Zauber auf den Geweihten gewirkt wird, kann dieser entscheiden, ob er die SF einsetzen möchte oder nicht. Problem hier: Was ist, wenn der Geweihte nichts davon weiß. Daher würde ich zu 1) tendieren.

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Jasu
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Ungelesener Beitrag von Jasu »

Weiß hier jemand wie es mit dem Traditionsartefakt bei dem Paktgeschenk "Die Gabe Amazeroths" aussieht? Weil regeltechnisch sucht man sich eine beliebige Tradition aus, bei einige Traditionen wäre ein fehlendes Traditionsartefakt ja aber ein immenser Nachteil.

Regeltechnisch:
Spoiler
Wirkung: Der Paktierer erhält den Vorteil Zauberer und muss dafür keine zusätzlichen AP ausgeben. Allerdings muss er sich für eine Tradition entscheiden und entsprechend die AP-Kosten der Traditionssonderfertigkeit tragen. Er kann sofort weitere AP für den Kauf und das Steigern von Zaubern und magischen Handlungen investieren, KdV x 5 AP in weitere magische Vorteile. Diese Fähigkeit sorgt dafür, dass der Paktierer 3 permanente Stufen Dämonische Auszehrung erhält.
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Erithel
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Ungelesener Beitrag von Erithel »

RAW: In der Aufzählung sind nur magische Vorteile, Zauber und Handlungen. Magische SF sind nicht Teil der Aufzählung, damit wäre das Bindungsritual für ein Traditionsartefakt nicht dabei und damit auch keine weitergehenden Traditionsartefaktfähigkeiten.

Ich denke auch, dass das Sinn ergibt das AMA einem nicht direkt ein Bannschwert herzaubert. Selbst wenn man ein Traditionsartefakt zulässt sehe ich aber auch nicht genau, wo der Umstand, ob eine Tradition ein Traditionsartefakt hat oder nicht für dieses Paktgeschenk eine besondere Rolle spielt. Man müsste ja trotzdem AP Zahlen für die entsprechenden Fähigkeiten?

duplex
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Ungelesener Beitrag von duplex »

Wie wird die Menge ausgegebener Karmapunkte definiert damit eine Entrückungsstufe eintritt? Wird es so ermittelt wie bei den Schmerzstufen? Habe auf die schnelle nichts gefunden :grübeln:

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Marty mcFly
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Ungelesener Beitrag von Marty mcFly »

duplex hat geschrieben: 20.01.2022 20:26 Wie wird die Menge ausgegebener Karmapunkte definiert damit eine Entrückungsstufe eintritt? Wird es so ermittelt wie bei den Schmerzstufen? Habe auf die schnelle nichts gefunden :grübeln:

-> https://ulisses-regelwiki.de/spezlit.html


Fedtram Trampelpfad
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Ungelesener Beitrag von Fedtram Trampelpfad »

Hallo zusammen,

eine Frage zur Tradition Levthankult: Incubus ist RAI vermutlich nicht kumulativ innerhalb eines Intervalls. Oder was meint ihr?

Freue mich über eure Antworten.

Eurer Fedtram Trampelpfad
Zuletzt geändert von Fedtram Trampelpfad am 27.02.2022 19:49, insgesamt 3-mal geändert.

Erithel
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Ungelesener Beitrag von Erithel »

Würde ich auch vermuten, da sonst besonders der KK-Bonus zu krass ist.

(du solltest einen Farbcode verwenden, siehe Anfangspost dieses Threads)

Puppebaerbel2
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Ungelesener Beitrag von Puppebaerbel2 »

Hallo,
ich hätte mal eine Frage zu der Ausrüstung eines Geweihten: Was bekommt er von seiner Kirche nach der Ausbildung "gestellt" bzw. was muss er sich selbst besorgen? Ich würde mir vorstellen, dass z.B. ein Rondrageweihter den Rondrakamm von der Kirche erhält, oder? Doch wie verhält sich das mit Rüstung? Oder wenn er unterwegs ist bzw. als Abenteurer umherzieht, wird die benötigte Ausrüstung von der Rondrakirche gestellt oder muss er sich die von irgendwie eigen verdientem Geld selbst besorgen?

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Ratatoskr
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Ungelesener Beitrag von Ratatoskr »

Der Tempel/die Kirche finanziert sich durch den Tempelzehnt, sowie Spenden und Landbesitz und finanziert damit Instandhaltung von Tempeln, Bau neuer Tempel, etc.pp. und natürlich auch den Unterhalt und die Ausstattung des Geweihten. (Bei einem Rondrageweihten also auch das volle Ornat. Rondrakamm, ggf. Zweit- und Drittwaffe, Kettenhemd, Wappenrock, Unterkleidung, usw..)
Niemand erwartet hier von dem Geweihten, dass er neben seinen Pflichten im Dienst der Kirche noch irgendwo Dachdecken oder in der Taverne bedienen muss, damit er sich das 'Geweihter sein' finanzieren kann. Das ist seine einzige Profession und Aufgabe, das zahlt ihm sein Heimattempel.

...zumindest üblicherweise. Das gilt alles zutreffend für den niedergelassenen Geweihten, der seinen Dienst an den Göttern in einem Tempel leistet. Der klassische, herumreisende SC Abenteurer-Geweihter wird sich wenig darauf verlassen können, solange er nicht ausdrücklich im Auftrag der Kirche unterwegs ist. Obdach und Beistand wird er in einem Tempel seiner Gottheit immer finden. Unterstützung in Form von Finanzen und Sachleistungen hängt schon schwer vom Gutwillen des jeweiligen Tempelvorstandes ab... und dessen finanziellen Mitteln. Am Ende zahlt nämlich der Tempel vor Ort die erbetene Ausrüstung.
Andere Geweihte haben auch schlicht Pech. Ist die Kirche zu klein und/oder nicht finanzstark genug, hat einfach regional keine/kaum Tempel, muss er selbst sehen wo er bleibt.

[[Zur Klarstellung, damit da keine Unklarheiten entstehen. Der Charakter kriegt innerweltlich Ausrüstung gestellt. Der Spieler muss bei der Erschaffung dieses Charakters diese dennoch vom Startkapital erwerben. Das Startkapital beschreibt nur eher abstrakt den 'Gesamtwert aller Dinge, die der Charakter bei Spielbeginn besitzt'.]]

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J4NU5
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Ungelesener Beitrag von J4NU5 »


color=#4000BF
Zeremonie Untote erschaffen der Marbo Geweihten.
https://ulisses-regelwiki.de/zeremonie. ... erschaffen

Der Regeltext besagt:
"Die Zeremonie erhebt die körperlichen Überreste eines verstorbenen Lebewesens permanent zu einem karmalen Untoten."[...]

Die genannte Wirkungsdauer besagt:
QS Wochen

Was gilt jetzt?


Zweite Frage:
gibt es effektive Möglichkeiten Permanent verlorenes Karma wieder Zurückzugewinnen, außer ganz normal steigern?

Dritte Frage:
Ist irgendjemand bereit große mengen an pKaP oder pAsP auszugeben für etwas dass dann, mit Pech, eine Woche hält?

Mallkalai
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Ungelesener Beitrag von Mallkalai »

J4NU5 hat geschrieben: 16.03.2022 16:51
Was gilt jetzt?

Da die dritte Erweiterung die Wirkungsdauer auf permanent erhöht, würde ich sagen, der Fehler liegt im Text - also die WD ohne die 3. Erweiterung wirklich nur QS Wochen.

J4NU5 hat geschrieben: 16.03.2022 16:51 gibt es effektive Möglichkeiten Permanent verlorenes Karma wieder Zurückzugewinnen, außer ganz normal steigern?

Man kann pKaP (und pAsP) für 2 AP pro Punkt zurückkaufen, eine andere Möglichkeit gibt es mWn nicht innerhalb der Regeln.
J4NU5 hat geschrieben: 16.03.2022 16:51 Dritte Frage:
Ist irgendjemand bereit große Mengen an pKaP oder pAsP auszugeben für etwas dass dann, mit Pech, eine Woche hält?

Wenn es entsprechend wichtig ist in dieser Situation sicher schon - aber ja, das ist nicht gerade ideal verbunden mit den auch sonst sehr hohen KaP und Steigerungskosten. Ich würde sie als Spieler wohl nicht steigen.

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WeZwanzig
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Ungelesener Beitrag von WeZwanzig »

J4NU5 hat geschrieben: 16.03.2022 16:51 Was gilt jetzt?
QS Wochen, außer du hast die dritte Zaubererweiterung
J4NU5 hat geschrieben: 16.03.2022 16:51 Zweite Frage:
gibt es effektive Möglichkeiten Permanent verlorenes Karma wieder Zurückzugewinnen, außer ganz normal steigern?

Ja, schau dir hier: https://ulisses-regelwiki.de/Erfahrung.html die beiden letzten Punkte an.

J4NU5 hat geschrieben: 16.03.2022 16:51 Ist irgendjemand bereit große mengen an pKaP oder pAsP auszugeben für etwas dass dann, mit Pech, eine Woche hält?
Wenn man pAsP für einmalig nutzbare Artefakte ausgeben kann, warum dann auch nicht dafür
“Protection and power are overrated. I think you are very wise to choose happiness and love.”
― Uncle Iroh

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RvB
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Ungelesener Beitrag von RvB »

Hallo. 😊 Kann ein Dämon (spezieller: Gotongi) sich in einem zwölfgöttlichen Tempel aufhalten?
Die Galerie meiner hesindegefälligen Malerei findet ihr >>hier<< und meine Wiki-Seite >>hier<<.

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Stone Lion
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Ungelesener Beitrag von Stone Lion »


Grundsätzlich kann ein Gotongi das. Er wird dies aber versuchen zu vermeiden. Auf Grund des regelmäßigen Schadens wird er nicht lange dort bleiben können (Quelle: GRW Seite 316).

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Grumbrak
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Ungelesener Beitrag von Grumbrak »


Er "muss" sogar rein, wenn sein Auftrag ihn dazu zwingt.

"Gehe in den Phextempel und suche dort den Aufenthaltsort von Alrik Flinkfuss".

Aber er wird den Beschwörer dafür noch mehr "hassen" als ohne den "Ausflug". Schaden wird er auch erleiden und ggf. sogar "sterben" bevor er den Auftrag zuende ausführen kann.

Lautet der Auftrag hingegen: "Folge Alrik Flinkfuss und berichte mir, wo er war" mag es sein, dass der Gotongi draußen vorm Tempel wartet, dass Alrik wieder rauskommt. Der Bericht ist dann: "Alrik war in der Spelunkte Silberteller, im Bordell Rahjas geteilte Freude und im Tempel des verdrobenen Nebelfuchses."

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J4NU5
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Ungelesener Beitrag von J4NU5 »


color=#4080FF

Gibt es eine Möglichkeit als Geweihter Liturgien/Zeremonien zu lernen welche von anderen Göttern stammen, analog zu Zaubern in Fremdrepräsentation?

Ich kenne das noch aus DSA 4.1 dort konnte mein Geweihter fremdliturgien lernen, musste sie aber stehts einen Grad höher wirken für den gleichen Effekt.

Falls nicht hat das jemand von euch gehausregelt, falls ja wie?


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Timonidas
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Ungelesener Beitrag von Timonidas »

J4NU5 hat geschrieben: 11.07.2022 12:43 color=#4080FF

Gibt es eine Möglichkeit als Geweihter Liturgien/Zeremonien zu lernen welche von anderen Göttern stammen, analog zu Zaubern in Fremdrepräsentation?

Ich kenne das noch aus DSA 4.1 dort konnte mein Geweihter fremdliturgien lernen, musste sie aber stehts einen Grad höher wirken für den gleichen Effekt.

Falls nicht hat das jemand von euch gehausregelt, falls ja wie


Offizielle Regeln gibt es dafür nicht. Ich Hausregel es so dass man Liturgien ähnlich wie Gildenmagier in seine Tradition "überführen" kann wenn sie zur Gottheit passen. Als Beispiel ein Efferd oder Rondra Geweihter der im Laufe des Spiels zu Kor bzw. Nominoru wechselt wird den Großteil seiner Liturgien behalten können, er muss nur Details der Gebete ändern damit die andere Gottheit angerufen wird. Eventuell ändert sich auch die Wirkung leicht, die Liturgie Ehrenhaftigkeit wirkt mit Rondra Karme etwas anders als mit Kor Karma usw. Wenn die Liturgie nicht passend ist aber auch nicht im Konflikt steht (Beispiel. die Efferdliturgie Windruf bei einem Nominoru Geweihten= würde ich sie einfach analog zu Fremdzaubern erschweren. Liturgien die dem Wesen der Gottheit aber wiedersprechen gehen nicht, also den Heilsegen wird ein Kor Geweihter auch nicht können wenn er früher mal Peraine Geweihter war. Aber Regeln wären nichts ohne Ausnahmen, bei Phex und dem Namenlosen (und evtl. anderen Göttern mit dem Aspekt Täuschung/Lüge) habe ich gesetzt dass sie uneingeschränkt Liturgien anderer Götter nachahmen können.

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Wulfen
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Ungelesener Beitrag von Wulfen »

Sehe ich das richtig, dass die Liturgien "Bannzone" und "Schutzsegen" genau identisch sind? Das selbe gilt für "Dämonenwall" und "Wand wider Dämonen".

Ist das ein Copy Paste Fehler oder übersehe ich da etwas? Oder birngt es etwas, wenn ich als Schamane beide Liturgien habe?

Benutzer 18120 gelöscht

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Ungelesener Beitrag von Benutzer 18120 gelöscht »

Wulfen hat geschrieben: 29.07.2022 09:47 Sehe ich das richtig, dass die Liturgien "Bannzone" und "Schutzsegen" genau identisch sind? Das selbe gilt für "Dämonenwall" und "Wand wider Dämonen".

Ist das ein Copy Paste Fehler oder übersehe ich da etwas? Oder birngt es etwas, wenn ich als Schamane beide Liturgien habe?
Die Unterschiede sind Minimal. Bannzone wirkt auch gegen Geister, Schutzsegen dafür gegen gehörnte Dämonen des Gegenerzdämonen.
Dämonenwall kann zur Schutzhaut aufgestaut werden, der Bann wieder Dämonen kann zu einem Schutzschild gegen Daimoniden aufgestaut werden. Der Dämonenwall ist etwas schneller zu wirken, hat aber nur die halbe Wirkungsdauer

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