DSA4 Verbotene Pforten für Rituale und Sonderfertigkeiten Nutzbar?

Von A wie Astralpunkte bis Z wie Zauberer: Alles über magische Kräfte.
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Lesu
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Verbotene Pforten für Rituale und Sonderfertigkeiten Nutzbar?

Ungelesener Beitrag von Lesu »

Ich stelle mir einige Fragen bezüglich der Regeln zu den Verbotenen Pforten im WdZ.(S.33,34):

Unter dem ersten Bulletpoint wird ja zunächst der allgemeine Grundatz aufgestellt, dass LeP mittels der Sonderfertigkeit im Verhältnis 1:1 in AE umgewandelt werden können. In den darauf folgenden Bulletpoints beziehen sich die Regeln jedoch ausschießlich auf die Anwendung der Sonderfertigkeit zur Wirkung von Zaubern, nicht jedoch zur Anwendung auf Rituale oder sonstige Sonderfertigkeiten die Astralenergie verbrauchen (etwa die Astrale Meditation). Mir erschließt sich kein Grund dafür, dass die Energie die durch das Öffnen der Pforten Angezapft wird ausschließlich in Spruchzauberei fließen kann. So wie ich die Regeln lese scheint dies aber der Fall zu sein. Übersehe ich etwas? Oder handelt es sich tatsächlich um ein redaktionelles Versehen? Ich freue mich auf eure Antworten.

- Lesu

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Denderajida_von_Tuzak
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Verbotene Pforten für Rituale und Sonderfertigkeiten Nutzbar?

Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

Denke, dass du das bei "verbotenen Pforten" richtig liest/interpretierst.

Was bei Ritualen aber nutzbar wäre, ist Blutmagie mit Eigenblut, die auch LeP im gleichen Verhältnis in ASP umwandelt.

Damit sollte theoretisch auch eine Astrale Meditation aktivierbar sein; sehr sicher ist Blutmagie aber für Bann-/Schutzkreise, Beschwörungsrituale, u.s.w. nutzbar.

Demur Borgi
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Verbotene Pforten für Rituale und Sonderfertigkeiten Nutzbar?

Ungelesener Beitrag von Demur Borgi »

Im WdZ S. 33 (grauer Kasten) steht bei der Beschreibung der SF sehr deutlich: "eigene Lebensenergie für Zaubersprüche". Von Ritualen ist da nicht die Rede. Dies schließt folglich auch andere Sonderfertigkeiten aus.
Hier empfieht sich tatsächlich die SF Blutmagie, bei der man auch auf die Ritualkenntnis würfeln darf/muss, was i.d.R. einfacher ist, als auf Selbstbeherrschung wie bei den Verbotenen Pforten.

Blutmagie lässt sich m.E. nach auf alles anwenden, wo auf die Ritualkenntnis gewürfelt wird. Das beinhaltet alle Rituale - auch Objektrituale und Schamanenrituale. Eine Anwendung von Blutmagie im Kontext der Astralen Meditation ergibt für mich keinen Sinn, da die astrale Meditation von Prinzip her das selbe tut. Blutmagie mit Eigenblut ist jedoch viel aufwendiger als eine Astrale Meditation. Ich sehe da fairerweise den Nutzen nicht.

Lesu
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Verbotene Pforten für Rituale und Sonderfertigkeiten Nutzbar?

Ungelesener Beitrag von Lesu »

Danke für eure schnellen Antworten! Dann ist es wohl Konsens, dass die Regeln der Verbotenen Pforten RAW lediglich auf Zauber, nicht aber auf Rituale, anzuwenden sind.

Fällt euch dafür eine plausible "inneraventurische" Erklärung ein? In der G7 Kampagne spiele ich einen Anwender der verbotenen Pforten, der als Magietheoretiker sicher weiß, warum er diese zwar zum Einsatz von Spruchzaubern, nicht aber etwa zur Aktivierung von Spruch oder Kugelzaubern nutzen kann. Mir als Spieler fällt jedoch kein rechter Grund ein. Vielleicht könnt ihr mir ja auf die Sprünge helfen.

Demur Borgi
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Verbotene Pforten für Rituale und Sonderfertigkeiten Nutzbar?

Ungelesener Beitrag von Demur Borgi »

Lesu hat geschrieben: 08.03.2023 13:16Fällt euch dafür eine plausible "inneraventurische" Erklärung ein [...] warum er diese zwar zum Einsatz von Spruchzaubern, nicht aber etwa zur Aktivierung von Spruch [Stab?!] oder Kugelzaubern nutzen kann.
Kurzum: Nein!
In dem Regelabschnitt zur Blutmagie gehen im Abschnitt Nebenwirkungen (WdZ S.35) auch 2 bis 3 der 4 Einhörner auf Fälle ein, die von der Blutmagie ausgenommen sind*. Elementare Herbeirufungen oder das Erstellen von Artefakten ist beispielsweise nicht möglich. So steht es deutlich auf S.34.
Das gleiche gilt auch für Verbotene Pforten. Es ist schlichtweg nicht logisch. Dieser ganze Regelabschnitt (Blutmagie, Verbotene Pforten, Astrale Meditation) ist dreimal unterschiedlich geregelt, tut aber im Kern immer das gleiche: LeP zu AsP. Es ist halt eher Prosa, als eine klare Regel.

Das einzige was ich mir vorstellen könnte, warum Verbotene Pforten nicht für Rituale funktionieren ist, dass diese Umwandlung nur kurzzeitig stattfinden kann, also dieser Innere Wille nicht lange aufrecht erhalten bleibt. Es reicht halt für normale Spruchzauber, nicht jedoch für längerfrsitige Ritualhandlungen. Und ja, mir ist vollkommen klar, das Dinge wie der Dschinnenruf oder das Aktivieren von Stabzaubern diesem Gedanken der Dauer massiv entgegen stehen.
Das einzige was dann noch bleibt ist ein: "Das habe ich so gelernt und anders macht man das aber nicht. Das würde die Ordnung der Welt gefährden".

Mein Vorschlag: Versucht es Gruppenintern zu klären. Wenn du das gerne nutzen willst, sprich mit den anderen, ob dieser vollkommen merkwürdige Regelkomplex nicht gruppenintern anders gelöst werden kann. Ich weiß, dass das wenig befriedigend ist, aber dafür ist das WdZ schön dick geworden ;)

PS: Wir überlegen beispielsweise gruppenintern die SF "Ritualisierung" erfinden, sodass Spruchzauber als Ritual durchgeführt werden können. Dann würden die Blutmagieregeln greifen. Etwas vergleichbares könnte sich auch für Verbotene Pforten anbieten. Also nicht Umdichten, sondern durch eigene SFs erweitern.

________
*) Lediglich über Schamanenrituale lassen sich teilweise diese Wirkungen erzielen, sodass die Regeln greifen könnten.

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Denderajida_von_Tuzak
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Verbotene Pforten für Rituale und Sonderfertigkeiten Nutzbar?

Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

Mehr oder weniger plausible inneraventuriche Erklärung:

Verbotene Pfoten sind eine Reduktion von Eigenblutmagie: Man verzichtet darauf, sich eine Verletzung zuzufügen, kann den LE-Fluss ein bisschen besser kontrollieren, dafür ist die Anwendung auf Spruchzauber (bei denen die astrale Matrix auf eine bestimmte Art geformt wird) eingeschränkt...

Die ganzen 1ASP-Aufwendungen zur Aktivierung von Ritualgegenständen und astraler Meditation fallen vielleicht raus, weil verbotene Pforten nicht fein genug justiert werden können... wobei man dann einen Grund finden müsste, warum die paar 1-ASP-Sprüche möglich wären.

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Laske Hjalkason
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Verbotene Pforten für Rituale und Sonderfertigkeiten Nutzbar?

Ungelesener Beitrag von Laske Hjalkason »

Es gibt allerdings eine Ausnahme in der verbotene Pforten (sozusagen) bei Ritualen erlaubt ist. Nämlich bei den Hexenflüchen. Wenn diese im Zorn gesprochen werden dann schlagen sie am Ende der AsP direkt auf die LeP durch.

Ich finde die Fragestellung interessanter als auf den ersten Blick ersichtlich. Es wurde argumentiert das das Aufstoßen der VP schwierig und eruptiv (entschuldigt das Wort) sei. Deswegen sei dieser Schwall an AsP nur für eine kurzfristige Handlung nutzbar und somit nicht für Rituale. Das hört sich für mich logisch an. Die genannte Ausnahme Flüche im Zorn ist ja ebenfalls nur kurzfristig. Soweit kann ich folgen. Allerdings frage ich mich dann ob man es nicht auch für andere kurzfristigen Rituale wie Stab oder Kugelzauber nutzbar machen sollte.

Ich vermute dem Themanersteller geht es v.a. um einen Sonderfall. Nämlich die Astrale Meditation. Es ist schon nervig wenn man bei 0 AsP nicht meditieren kann da einem der benötigte 1 AsP zu Start fehlt. Diesen mit Blutmagie oder Verbotene Pforten zu substituieren liegt nahe. Ich denke ich würde das sogar erlauben auch wenn es ein "Gschmäckle" hat. Vielleicht würde ich versteckt auf die Chance würfeln ob der Char nicht das Angebot bekommt ob er Interesse hat fortan ganz ungebremst mit seiner Le zu zaubern. Will sagen das Ganze geht nunmal Richtung Borbaradianischer Repräsentation.
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Tharex
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Verbotene Pforten für Rituale und Sonderfertigkeiten Nutzbar?

Ungelesener Beitrag von Tharex »

ZWEI Ausnahmen: Auch Schamanen können dies, wenn die (ja erwürfelten) AsP -Kosten zu hoch sind. Das ist dann auch eine willentliche Entscheidung.

Demur Borgi
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Verbotene Pforten für Rituale und Sonderfertigkeiten Nutzbar?

Ungelesener Beitrag von Demur Borgi »

Für mich haben die zwei so genannten Ausnahmen (Hexenflüche in loderndem Zorn und Schamanenrituale) jedoch nichts mit der Technik der Verbotenen Pforten zu tun. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Technik, die gezielt erlernt werden muss (SF) und die eine Probe, Zeit und Anfangsenergie erfordert.
Der Einsatz der Verbotenen Pforten ist also eher eine bewusste Meditationstechnik und weniger ein spontanes "Verheizen" der Lebensenergie wie bei den Hexenflüchen.

Die Frage nach dem "Wieso nur bei Spruchzauberer" finde ich durch die Aussage von Denderajida_von_Tuzak gut: Die Spruchzaubermatix ist einfach anders als andere Arten des Magieeinsatzes. Und die Verbotenen Pforten sind genau darauf abgestimmt. So bekommst du auch keine "Nebenwirkungen", wie dies bei der Blutmagie der Fall ist. Und darum funktionieren eben auch keine Rituale, Artefaktaktivierungen oder sonstwas mit den Verbotenen Pforten. Sie geben quasi Sicherheit und Stabilität für eingeschränktere Nutzungsvielfalt. Das passt durchaus.


Was die Astrale Meditation angeht, finde ich die Regelung eigentlich recht logisch. Beim Zauber Transversalis wird sinngemäß auch beschrieben, dass man die Astrale Sturktur eines Ortes nur wahrnehmen kann, wenn man noch min. 1 AsP hat. Ich halte es demnach folgerichtig auch für sinnvoll, einen derartigen Umwandlungsprozess wie bei der Astralen Meditation mit einem AsP einzuleiten. Ich sage das vor allem, weil das WdZ ja ausdrücklich vorsieht, dass auf diesen AsP verzichtet werden kann, wenn Thonnys konsumiert wird. Es gibt also bereits eine gut nutzbare Ausnhame zu der Regel.
Die zweite Lösung mit einem Pakt hat Laske Hjalkason je bereits angeschniten ;) Ich würde da jetzt akut keine Handlungsbedarf sehen, Verbotene Pforten für die Astrale Meditation zuzulassen.

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Tharex
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Ungelesener Beitrag von Tharex »

Demur Borgi hat geschrieben: 09.03.2023 11:10 Für mich haben die zwei so genannten Ausnahmen (Hexenflüche in loderndem Zorn und Schamanenrituale) jedoch nichts mit der Technik der Verbotenen Pforten zu tun. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Technik, die gezielt erlernt werden muss (SF) und die eine Probe, Zeit und Anfangsenergie erfordert.
Wo ist da bei Schamanen der Widerspruch? In WdZ steht ausdrücklich drin, dass die Schamanen die besagte SF dazu kennen müssen!

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