DSA4 Absichtliche Artefaktbeseelung

Von A wie Astralpunkte bis Z wie Zauberer: Alles über magische Kräfte.
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Galliad
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Absichtliche Artefaktbeseelung

Ungelesener Beitrag von Galliad »

Welchen Nutzen hat die absichtliche Okkupation eines Artefakts, Tranks oder einer Waffe mit einem Dämon oder einem Elementarwesen, welches über den Dienst Artefaktbeseelung verfügt? Also entweder einem Agribaal oder bestimmten Dschinnen aus Elementare Gewalten.
Für mich wirkt es so, als ob das nur Probleme wie LO-Proben beim Artefakteinsatz bringt.
Bei einem Agribaal kann man den Dämon anweisen, was für ein Artefakt man haben will. Aber wie ist das mit anderen Wesenheiten mit diesem Dienst? Ich finde nichts. Nicht in WdZ, WdA oder Elementare Gewalten.

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Skalde
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Ungelesener Beitrag von Skalde »

Ein in ein Artefakt gebundenes Wesen kann, zusätzlich zu gebundenen Zaubern, auch seine eigenen Kräfte einsetzen, um einen Effekt in der äußeren Welt zu erzielen. Ein Elementar kann z. B. einen Windstoß herbeirufen, ein Feuer entzünden oder den Besitzer des Artefakts heilen, je nach Element und Fähigkeiten. Das ist ziemlich mächtig, allerdings muss man dafür mit einem vielleicht etwas unzuverlässigen Verbündeten rechnen. Es hat vermutlich seinen Grund, dass fast niemand freiwillig Dämonen in Artefakte bindet, die Viecher sind einfach unberechenbar.

Beispiel: Wenn ein Druide einen Humusdschinn in eine (am besten hölzerne) Kräutersichel bindet, damit der hin und wieder einen "Sumus Elixiere" auf die geernteten Kräuter wirkt, könnte der Dschinn ihn vielleicht auch einmal heilen, wenn er schwer verletzt ist und selbst über keine Astralenergie verfügt - vorausgesetzt natürlich, der Dschinn wurde gut behandelt.
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Timonidas
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Ungelesener Beitrag von Timonidas »

Da gibt es wenig was hart verregelt ist. Aber grundsätzlich kann ein Elementar in einem Artefakt vielseitige Wirkungen haben, der fliegende Teppich ist wohl das berühmteste Beispiel. Als Beispiel einer meiner Spieler hat einen Hammer der von einem Erzdschinn okkupiert ist, der kann einzelne Elemenarzauber und bewirkt auch dass die Waffe extrem schwer wird wenn ein unbefugter den Hammer in die Hand nimmt. Die Möglichkeiten sind vielseitig, in so einem Fall wird das Artefakt halt quasi zum NSC/Pet, aber bekommt dafür die Fähigkeiten des Elementars.

Galliad
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Ungelesener Beitrag von Galliad »

ich glaube ich verstehe.
Nur frage ich mich jetzt: Ist das besser als der Dienst Bindung?
Muss vor jeder "Nutzung" des Artefakts, auch wenn das Wesen den Zauber ausführt / nicht ausführt, eine Kontrollprobe abgelegt werden?
Oder hat das Artefakt dann eine LO? Elementare und Dämonen haben für gewöhnlich keine LO.
Können diese Wesen ein Artefakt auch einfach wieder aufladen?
Was passiert, wenn ihre AsP (oder ihr Wunschvolumen) aufgebraucht ist?
Was passiert, wenn das Artefakt keine Ladungen mehr hat und nicht wiederaufladbar ist?

Und ganz wichtig: nirgendwo sind Basiszeiten oder AsP Kosten für diesen Dienst angegeben.

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Timonidas
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Ungelesener Beitrag von Timonidas »

Galliad hat geschrieben: 23.07.2022 17:25Nur frage ich mich jetzt: Ist das besser als der Dienst Bindung?
Die Okkupation ist permanent und geschieht normalerweise nur freiwillig, bei bestimmten Dämonen und Dschinnen mag es da Ausnahmen gelten, aber generell kann ein Elementar nicht gezwungen werden ein Objekt zu beseelen, wenn es das aber tut dann ist es solange ein besessenes Artefakt bis der Elementar exorziert wird oder von sich aus das Objekt verlässt. Es gibt dazu aber vielleicht auch Regeln die ich nicht kenne, ich kenne die DSA 4 Bibliothek nicht auswendig, ich habe nur paar Sachen speziell zu diesem Thema mal rausgesucht.
Galliad hat geschrieben: 23.07.2022 17:25Oder hat das Artefakt dann eine LO? Elementare und Dämonen haben für gewöhnlich keine LO.
Also wenn ein Elementar das Artefakt okkupiert dann bekommt es eine LO. Zumindest steht es so in SRD oder WdA bin grad nicht sicher.
Galliad hat geschrieben: 23.07.2022 17:25Können diese Wesen ein Artefakt auch einfach wieder aufladen?
Also ich habe für unser Erzdschinn beseelten Hammer festgelegt dass der Erzdschinn den Attributo Körpekraft mit seiner AsP auflädt. Aber Regeln dazu gibt es nicht wirklich. Aber es gibt ja auch keine Regel dafür welche Zauber ein Dschinn so beherrschen kann, daher finde ich solltest du das einfach festlegen wie es für dich stimmig erscheint.
Galliad hat geschrieben: 23.07.2022 17:25Was passiert, wenn ihre AsP (oder ihr Wunschvolumen) aufgebraucht ist?
Ich glaube wenn die Artefaktseele (egal ob Dämonisch, Elementar oder weder noch) keine AsP mehr hat "schläft" sie und wird inaktiv, bis sie wieder regenerieren konnte.
Galliad hat geschrieben: 23.07.2022 17:25Was passiert, wenn das Artefakt keine Ladungen mehr hat und nicht wiederaufladbar ist?
Dazu gibt es meines Wissens nach auch keine Regel, vllt. lädt er den Zauber auf, vllt. verliert er dann das Interesse und verlässt das Artefakt, oder er bleibt einfach. Ich denke es hängt auch stark davon ab warum der Elementar das Artefakt beseelt, wurde es speziell aus Mindorium erschaffen und mit elementargefälligen Symbolen verziert um als Heimstätte zu dienen (wie es beim fliegenden Teppich gemacht wird), oder ist es ein "Unfall" bei der Artefakterschaffung entstanden. Bei letzterem würde ich sagen dass der Elementar das Artefakt verlässt wenn es seine Wirkung verliert, es ist dann einfach nicht mehr interessant.

Galliad
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Ungelesener Beitrag von Galliad »

Timonidas hat geschrieben: 23.07.2022 19:25 Aber es gibt ja auch keine Regel dafür welche Zauber ein Dschinn so beherrschen kann
Doch gibt es. Ein Dschinn beherrscht alle Zauber mit dem Merkmal Elementar (speziell) für sein Element. Aber Dschinne beherrschen nur die Zauber mit Komplexität D oder niedriger. Letzteres gilt für Elementare Meister nicht. Steht so in Elementare Gewalten, hinten bei den Stats.

Ansonsten, schöne Antwort. Wenn ich mal das Beispiel für den Erzdschinn im Hammer nehme, wie waren denn da die Wunschkosten?

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Timonidas
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Galliad hat geschrieben: 23.07.2022 19:49Doch gibt es. Ein Dschinn beherrscht alle Zauber mit dem Merkmal Elementar (speziell) für sein Element. Aber Dschinne beherrschen nur die Zauber mit Komplexität D oder niedriger. Letzteres gilt für Elementare Meister nicht. Steht so in Elementare Gewalten, hinten bei den Stats.
Naja das stimmt so nicht ganz. Das sind vermutlich die Zauber die JEDER Dschinn beherrscht, aber in elementare Gewalten stehen auch Werte für Dschinne die mehr als nur elementare Zauber beherrschen. Ich würde jetzt nicht davon ausgehen dass die drei vorgestellten Erzdschinne die EINZIGEN Erzdschinne sind die mehr als Erzzauber können, sondern eher dass es eben von Dschinn zu Dschinn sich unterscheiden kann was genau die können, eine Regel wo da die Grenzen sind gibt es aber nicht.
Galliad hat geschrieben: 23.07.2022 19:49Ansonsten, schöne Antwort. Wenn ich mal das Beispiel für den Erzdschinn im Hammer nehme, wie waren denn da die Wunschkosten?
Da wir mit DSA 5 Regeln spielen lässt sich das gar nicht so übertragen. Regeltechnisch lief das so ab dass der Schmied einen Hammer aus einer 50% Mindorium Legierung geschmiedet hat das besonders Erzgefällig verziert wurde. War eine -3 Erschwerte Herstellungs Sammelprobe. Anschließend wurde der Hammer in die Drachenei Akademie gebracht wo der Dschinn beschworen und dann sofort freigegeben wurde, als freier Dschinn kann er erstmal machen was er will (nach DSA 5 Regeln gibt es ne Tabelle wie der Dschinn darauf reagiert), anschließend folgt ganz klassisch eine Überzeugen Probe gegen die Willenskraft des Dschinnes in der der neue Besitzer dem Dschinn seinen Hammer als Heimsatt anempfiehlt (erschwernisse abhängig vom Objekt, in diesem Fall unmodifiziert da Mindorium und Erzgefällig verziert). Ist der Dschinn überzeugt macht er es sich im Hammer gemütlich. Die LO ist dann die QS Differenz *3, damit bewegt sie sich im selben Rahmen wie in den DSA 4 Relgen wo die LO mit 3w6 bestimmt wird.

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ich glaube in 4.1 kannst du beschworene Wesen nicht freigeben, nur zurückschicken.

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Timonidas
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Galliad hat geschrieben: 23.07.2022 20:53ich glaube in 4.1 kannst du beschworene Wesen nicht freigeben, nur zurückschicken.
Ja aber in DSA 4 war es auch nicht so eindeutig geklärt ob Dschinne Dienste erfüllen müssen oder das freiwillig machen. Entsprechend könnte man über die Kontrollprobe jede erdenkliche Bitte/bzw. jeden Befehl abhandeln. Eine absichtliche Okkupation könnte also auch genauso via Kontrollprobe abgehandelt werden, obwohl die Lore hier sagt dass das nur auf freiwilliger Basis geht.

Galliad
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Jetzt bin ich gespannt. Kann man auf diese weise einen temporär funktionierenden fliegenden Teppich machen?
Schritt 1: Teppich kaufen, am besten auf dem Basar
Schritt 2: Luftelementar (am besten einen Meister) beschwören und mit ZfP* die Zusatzeigenschaft Artefaktbeseelung ausstatten.
Schritt 3: Luftelementar den Teppich beseelen lassen
Schritt 4: ...
Schritt 5: Profit aka Fluggerät für begrenzte Zeit / Strecke erhalten.

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Timonidas
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Galliad hat geschrieben: 25.07.2022 16:47 Jetzt bin ich gespannt. Kann man auf diese weise einen temporär funktionierenden fliegenden Teppich machen?
Schritt 1: Teppich kaufen, am besten auf dem Basar
Schritt 2: Luftelementar (am besten einen Meister) beschwören und mit ZfP* die Zusatzeigenschaft Artefaktbeseelung ausstatten.
Schritt 3: Luftelementar den Teppich beseelen lassen
Schritt 4: ...
Schritt 5: Profit aka Fluggerät für begrenzte Zeit / Strecke erhalten.
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Wenn der Magier die notwendige Kontrollprobe besteht spricht denke ich nichts dagegen, aber im Zweifel entscheidet sowas natürlich immer der Meister.

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