Hier wird glaube ich komplett falsch verstanden was die OGL erlaubt und was nicht. Als Faustregel erlaubt die OGL quasi nur Sachen die auch ohne OGL erlaubt wären. Sachen die ohne OGL verboten sind, sind auch mit der OGL verboten. Die OGL schützt euch nur davor das D&D euch nicht trotzdem zu Tode klagt.
Außerdem erlaubt es Dritt-Anbietern die alle die OGL nutzen unabhängig voneinander Produkte für einander zu produzieren. Z.B. Person 1 schriebt seine eigenes Regelsystem das im Prinzip nur eine Kopie von D&D1 Regel ist. Person 2 kann dann ein Abenteuer für das Regelsystem von Person 1 schreiben. Wenn beide die OGL nutzten geht das ohne Absprache, solang sich alle an die Regeln aus der OGL halten.
Was die OGL aber
verbietet zu nutzen ist die Product Identities (PI): Das ist folgendes:
“...product and product line names, logos and identifying marks including trade dress; artifacts; creatures characters; stories, storylines, plots, thematic elements, dialogue, incidents, language, artwork, symbols, designs, depictions, likenesses, formats, poses, concepts, themes and graphic, photographic and other visual or audio representations; names and descriptions of characters, spells, enchantments, personalities, teams, personas, likenesses and special abilities; places, locations, environments, creatures, equipment, magical or supernatural abilities or effects, logos, symbols, or graphic designs; and any other trademark or registered trademark...”
https://en.wikipedia.org/wiki/Open_Game_License
Das heißt Wörter wie Aventurien, Praios, Heshthot sind alle verboten.
Das Scriptorium erlaubt einem Tausendfach so viel wie die OGL. Man kann soweit ich weiß quasi die gesamte Product Identity von DSA nutzen. Dazu kann man bestimmtes DSA Artwork nutzten. Und man darf es im Ulisses Online-Shop verkaufen wo es deutlich mehr Leute sehen.