Ich glaube wir meinen im großen und Ganzen dasselbe, wir reden nur aneinander vorbei, ich versuche es mal aufzudröseln:
Alrik Normalpaktierer hat geschrieben: ↑30.06.2019 14:24
- FK-Verteidigung ist nicht möglich unter Konzentration (eh klar)
- Angriffe können eine Fernkämpferin, die sich nicht konzentriert, in den NK "zwingen".
- Sie kann dabei mit der geführten Waffenkombination in einer passenden NK-Fertigkeit verteidigen, gegenebenfalls in einem ad hoc gewählten Kampfstil (mit dem sie in ihrer nächsten Ini-Phase weiterkämpft).
zu 1. Wenn du VErteidigung gegen Fernkampfangriffe meinst: Ja, eh klar, es sei denn sie unterbricht ihre Konzentration und damit die Handlung. Meinst du, dass sie während der Konzentration zum Bereitmachen eines FK Angriffes selber im Nahkampf angegriffen wird; Ja, auch eh klar, gilt diesselbe AUssage wie oben.
zu 2. Ebenfalls ja, aber das ist auch nicht anders vorgesehen, ich glaube das ist so eine der Stellen an der wir aneinander Vorbeireden:
Achtung: Anders als vorher, wo wir von REINEN Fernkampfwaffen gesprochen haben (Bogen) sind wir jetzt in einem Beispiel mit einer Waffe, die sich sowohl für den Kampf im Nah- wie im Fernkampf eigent! Diese Besonderheit hat auch Auswirkungen die wir jetzt nächer beleuchten.
Wichtig ist, sie ist nicht im Fernkampf bis sie nicht nen Fernkampfwurf gemacht hat oder eine dafür nötige Aktion Konzentration aufwendet. Fernkampf ist eine regeltechnische Handlung,
kein Kampfstil! Das heißt du musst, wenn du alle anderen Voraussetzungen erfüllst, keine Aktion bereit machen oder so aufwenden. Ich sehe kein Problem darin, dass sie sich in dem Fall mit ihrem Speer und Schild verteidigen kann, denn bisher hat sie ja noch nichts getan, was regeltechnisch einem Fernkampf gleichkommt. Fernkampf ist auch kein Kampfstil, sie kann also ihren Speer aus dem Schildkampfstil heraus werfen. Das entscheidet sie, da es in diesem Fall ja keine Ladezeiten gibt, erst mit der Aktion Konflikt! Bis dahin gibt es keinen Fernkampf. Sie ist frei in ihren Handlungen und nicht determiniert nur weil sie die Idee hatte, den Speer zu werfen.
Wichtig ist nur zu unterscheiden: Sie kann im Nahkamf nicht ihren Wurfwaffen Wert nutzen, sondern muss eben ihren Stangewaffen Wert nehmen, weil Fernkampftalente im Nahkampf nicht nutzbar sind.
Als Beispiel:
Sie hat einen Schild in der einen und einen Speer in der anderen Hand. Ich würde den Streitkolben von oben weglassen, weil sie ihn ja nicht in der Hand hält und er also für das Beispiel völlig unbedeutend ist. Sie kann entweder den Speer oder den Schild als Hauptwaffe deklarieren, aber da sie eh SKII hat macht es erstmal keinen SInn den SChild zur Hauptwaffe zu machen, da er eh keinen Malus kriegt. Sie ist im Stil "Schildkampf". Warum sollte sie auch nicht? Jetzt will sie sich bewegen und den Speer auf den Gegner Werfen. Bis jetzt hat sie keinerlei Fernkampfaktionen gemacht, sie muss auch nicht sagen, dass sie sie machen wird, denn das ist ja erst in der nächsten Runde. E gibt auch keine Regeln dafür, dass eien Waffe, die mit 2 Talenten zu führen ist, zu deren Wechseln eine Aktion Bereit machen braucht (Kann man gerne Hausregeln, RAW gibt es das aber nicht). Wie gesagt, Ferknkapf ist kein Kampftil!. Jetzt wird sie im Nahkampf angegriffen: Da sie eh im Schildkampf ist, kann sie sich normal mit Speer und Schild verteidigen, sie muss abr ihren Stangenwaffenwert für den Nhakampf nutzen. Wenn ihr Gegner z.B. von ihr ablässt oder von einem anderen SPieler getötet wird ... dann kann sie aus ihrem Schildkampfstil heraus ihren Speer werfen, denn "Laden" musst du bei einem Speer in der Hand nicht und du sagst auch erst bei der Aktion Konflikt an, welches Talent du nutzt ... hier müsstest du dann Wurfwaffen nehmen, du darfst natürlich nicht deinen Stangewaffenwert verwenden, weild er für den Nahkampf ist.
Das ist auch der Vorteil von einigen Wurfwaffen: Mann kann mit ihnen im Nah- UND Fernkampf Kämpfen. Anders als ein Bogenschütze in derselben Situation hat man also (auch) eine Nahkampfwaffe in der Hand und muss dann nicht auf Unbewaffnet ausweichen.
Und das man unbewaffnet nicht mit Schildkampf kombinieren kann hast du etwas falsch interpretiert: Da steht "Nur Schildkampf [...] lässt sich nur MIT einem Schild nutzen". Soll heißen, du kannst wenn du komplett Waffenlos bist (2 Hände idr.) keinen Schildkampf nutzen, weil Unbewaffnet nicht die Eigenheit "Schild" hat (anders als "Parierwaffe", die es hat, womit du z.B. Parierwaffenstil auch nutzen kannst, wenn du zb. nur 2 leere Hände hast). Unbewaffnet ist eine Waffe wie jede andere auch. Das heißt, wenn du in einer Hand einen Schild hältst kannst du im Schildkampfstil kämpfen UND mit deiner anderen Hand waffenlos (Mit den Werten von "Unbewaffnet") zuschlagen .. oder auch treten, aht aber dieselben Werte. Es macht aber mmn deutlich mehr SInn, den Schild, der ja auch ne Handgemengewaffe ist, als Angriffswaffe zu nutzen.
Sie kann natürlich auch ausweichen, über ihren Handgemengewert ...aber ich würde den Schild nehmen,weil der sollte meistens besser sein.
Zuletzt:
Alrik Normalpaktierer hat geschrieben: ↑30.06.2019 14:24- Um Unbewaffnet zu wählen, braucht sie mindestens eine freie Hand. (Wer eine zweihändige Waffe führt, kann also bem ersten NK-Angriff in einer freien Reaktion die Waffe fallen lassen und wäre dann für den nächsten NK-Angriff unbewaffnet.)
Da wird es etwas aulegungslastiger:
Wir haben bewusst nicht genau festgelegt, was "unbewaffnet" ganz genau umfasst. Denn es hängt immer auch etwas von der SItuation und dem gesunden Menschenverstand ab. Denn man kann ja auch mit einem Bogen in der Hand treten. Oder einen Bodyslam machen. Oder eben ausweichen. Daher kannst du nach den Regeln unbewaffnet auch anwenden, wenn du nicht mindestens eine Hand frei hast.
Das passt nicht immer zu 100% auf jede SItuation udn erfordert dann etwas Abreit von SL und Spielern. Ich würde wie gesagt Handgemenge zum treten und auch ausweichen zulassen, wenn jemand beide Hände nicht frei hat (egal ob durch Waffe oder durch Fesseln). Jemand der aber sagt, er möchte jetzt mit nem Zweihänder ind er Hand den Parierwaffenstil Waffenlos nutzen würd eich das nicht gestatten, weil dazu braucht man mindestens eine Waffe in der Hand und eine Parierwaffe, und auch wenn ich sehe, dass man die Hand als (zerbrechliche) Parierwaffe nutzen kann, sehe ich das beim Bein eher nicht. Da gibt es eine gewisse Unschärfe.
Wenn du natürlich sagst, es erschließt sich dir in keinem Fall, dass jemand mit einem Bogen in der Hand Waffenlos ausweichen kann oder nen Tritt anbringt: Auch das ist durchaus abgedeckt. Dann muss man die Waffe eben fallen lassen.
Also, bei den ersten Punkten sind wir einer Meinung, wie egsagt, ich weiß nicht so genau wo das missverständnis genau herkommt, aber ich hoffe ich konnte herausarbeiten, dass du da mit deinem ANsatz recht hast, dafür aber nichts anders halten musst, als es die Regeln auch vorsehen.
Beim letzten Punkt würde ich es anders handhaben.
P.S.: Ja, kanns ein das ssie sich beschweren, ich würde es aber drauf ankommen lassen^^