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Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

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Na'rat
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Sumaro hat geschrieben:Naja, Blasphemie ist in diesem Fall sehr weit zu deuten. Generelle Magieanwendung könnte bei den Praioten als Blasphemie betrachtet werden, Menschen im Kampf zu töten wäre Blasphemie an der Göttin Tsa, ein Pferd zu Schande zu reiten Blasphemie an Rahja. Jemandem das Gatrecht zu verweigern könnte man als Blasphemie an Travia bezeichnen und wenn es so weitergeht kann man bald jeden aventurischen Bewohner wegen irgendeiner Tat hinrichten lassen.
Ich weiß, Du unterstellst dem Zwölfgötterglauben gerne das es ein Glaube an zwölf Götter sei. Nur greift das bei Nekromantie nicht, einfach weil sich keine andere Kirche dafür einsetzt und es in den Augen der Allermeisten etwas extrem widerliches ist.
Wenn Du der Boronkirche nicht einmal beim schärfst Frevel gegen Boron Gewicht zumessen willst weiß ich auch nicht. Auch an dich die Frage, wer sollte sich schützend vor einen Nekromanten stellen?

Darüber das die Vor- und Nachteil ohnehin nicht gegeneinander gewichtet sind brauchen wir uns nicht unterhalten.
Arjunoor hat geschrieben: Zum Beispiel das Gesetz, über das sich auch die Kirchen nicht stellen dürfen.
Welches Gesetz soll erwiesene Nekromantie schützen?

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arwaker
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von arwaker »

Der König von Brabak hat doch sicherlich ein interesse daran, dass weiterhin eine Akademie in seiner Stadt residiert. Wenn nun eine bande von "dahergelaufenen" Geweihten einen Magier von dort steinigen wollen, weil er dies und das "böse" gemacht hat, dann könnte ich mir gut vorstellen, dass da im Hintergrund ein paar Fäden gezogen werden, und die höchste Gewalt im Land (demnach besagter König) mal ein Auge zudrückt.
Wenn selbiger Magier anderswo der Nekromantie angeklagt wird, steht das auf einem anderen Blatt. Dazu müssen die Kläger aber erstmal überhaupt wissen, dass es sich hier um einen dieser ominösen brabaker Dämonologen handelt. Ist sicher aufgrund von Seltenheit der Abenteuertätigkeit von Dämonologen nicht allzuoft der Fall, dass so ein Verfahren in die Wege geleitet wird.

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Sumaro
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Sumaro »

@ Na'rat

Naja, es gibt auch außer der Praioskirche keine andere, die Wahrheit in den Vordergrund stellt oder außer der Traviakirche keine, die Gastfreundschaft als Gebot vertritt. Nekromantie ist, je nach Land, durchaus eine anerkannte magische Tradition. Sie wird vor allem im Mittelreich verurteilt, weil diese dort häufiger unter den Heeren von Untoten etc. geplagt wurden. In den Tulamidenlanden ist Nekromantie eine Möglichkeit die Gräber bewachen zu lassen, in den animistischen Kulturen ist Nekromantie ein fester Bestandteil des Ahnenkultes.

In den meisten Fällen wird dort, wo ein Brabaker wegen Nekromantie verurteilt wird, ein weltliches Gesetz greifen. Im Mittelreich z.B. ist Nekromantie ohnein verboten. Es braucht also keine Boronkirche die da ihre eigene Inquisition drauf ansetzt. Oder eigenes Recht spricht. Dabei ist ja zu beachten, dass die weltlichen Gerichte dennoch desöfteren der Kirche des Boron diese Straftäter übergeben, als symbolische Handlung (sowie Hexen an die Praioten übergeben werden). Aber einen rechtlichen Anspruch haben sie eben nicht, einfach so jemanden wegen Nicht-Beachtung ihres Moralkodex hinrichten zu lassen.
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Na'rat
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Na'rat »

arwaker hat geschrieben: Wenn selbiger Magier anderswo der Nekromantie angeklagt wird, steht das auf einem anderen Blatt. Dazu müssen die Kläger aber erstmal überhaupt wissen, dass es sich hier um einen dieser ominösen brabaker Dämonologen handelt.
Das ist ja das Schicke an Brabakern, ihr Nachteil: "Bekennender Dämonologe und Nekromant." Würde ich einen Brabaker spielen täte ich diesen Nachteil austauschen oder schnellst möglich wegkaufen, kostet ja nicht die Welt.
Sumaro hat geschrieben:Nekromantie ist, je nach Land, durchaus eine anerkannte magische Tradition. Sie wird vor allem im Mittelreich verurteilt, weil diese dort häufiger unter den Heeren von Untoten etc. geplagt wurden.
Das halte ich für eine gewagte Behauptung. Ich sage das Nekromantie dort verfolgt wird wo es eine Boronkirche gibt. Irgendwo im Yeti-Land gibt es keine Boronkirche, bei den Tulamiden hatten und haben die noch nie was zu melden gehabt.

Auch geht es nicht so sehr um einen Brabaker der im Mittelreich mit Untoten spielt, da sollten wir uns weitgehend einig sein, sondern um einen Brabaker der außerhalb des Mittelreichs mit Untoten gespielt hat und dafür von den Kirchen angegangen wird. Hier greift mittelreichisches Recht nur schwerlich, obwohl das Inqusitionsverfahren, das ja jede Straftat verfolgt weil es eine Straftat ist, da einiges her gibt.
Es gibt also auch kein Zuständigkeitsproblem.

Weiterhin geht es nicht um eine Nichtbeachtung des Moralkodex sondern um massiven Frevel wider die Zwölf.

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Sumaro
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Sumaro »

Ich bestreite auch nicht, dass es genug Parteien gibt, die etwas gegen Nekromantie haben, aber ich sehe keinen Grund warum die Boronkirche sich eigene Gesetze machen sollte und eigene Gerichtsverfahren, wenn sie dafür auch auf öffentliche Strukturen zurückgreifen kann. Ich sehe weder eine Rechtfertigung noch eine Notwendigkeit noch die nötigen Mittel bei den Kirchen damit jede eigene Kircheninstanzen einrichten kann die Rechtsprechung betreiben. Auch würde das wohl zu einem überbordenden Bürokratie-Apparat werden, wenn jede Kirche für Verbrechen wider die Zwölfe anklagt, jedes weltliche Gericht ebenso (Ketzerei ist ja auch ein weltliches Schwerverbrechen) und das gildenmagische Gericht nochmal wegen unerlaubter Magieanwendung klagt. Plötzlich spricht ihn die weltliche Gerichtsbarkeit frei, die Boronkirche verbuddelt ihn aus Prinzip und die Magier strafen ihn mit Expurgio...

Wems gefällt, aber ich denke offiziell wird in den meisten Fällen die weltliche Gerichtsbarkeit bemüht und dann entsprechend deren Weisung "Experten" aus den einzelnen Bereichen hinzugezogen oder Deliquenten an "passendere" Einrichtungen überstellt.
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Arjunoor
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Arjunoor »

Na'rat hat geschrieben:
Sumaro hat geschrieben:Naja, Blasphemie ist in diesem Fall sehr weit zu deuten. Generelle Magieanwendung könnte bei den Praioten als Blasphemie betrachtet werden, Menschen im Kampf zu töten wäre Blasphemie an der Göttin Tsa, ein Pferd zu Schande zu reiten Blasphemie an Rahja. Jemandem das Gatrecht zu verweigern könnte man als Blasphemie an Travia bezeichnen und wenn es so weitergeht kann man bald jeden aventurischen Bewohner wegen irgendeiner Tat hinrichten lassen.
Ich weiß, Du unterstellst dem Zwölfgötterglauben gerne das es ein Glaube an zwölf Götter sei. Nur greift das bei Nekromantie nicht, einfach weil sich keine andere Kirche dafür einsetzt und es in den Augen der Allermeisten etwas extrem widerliches ist.
Wenn Du der Boronkirche nicht einmal beim schärfst Frevel gegen Boron Gewicht zumessen willst weiß ich auch nicht. Auch an dich die Frage, wer sollte sich schützend vor einen Nekromanten stellen?
Deshalb sind Nekromanten auch eine Randgruppe, wer hätte es gedacht... Niemand soll einen Nekromanten schützen, aber so lange wie dieser Nekromant keine Untoten erhebt und Nekromantie außerhalb seiner Akademie praktiziert, gibt es auch keinen Grund ihn für sein Wissen anzuklagen oder zu verurteilen, weil das Wissen de facto NICHT strafbar ist. Moralisch vielleicht verwerflich, weshalb Brabaker ja auch den Nachteil "Randgruppe" tragen, aber nicht strafbar. Oder willst du auch alle Puniner verbrennen, weil sie Dämonen beschwören können, was genauso verboten ist, auch wenn sie es nicht "im Freien" anwenden?
Na'rat hat geschrieben:
Arjunoor hat geschrieben: Zum Beispiel das Gesetz, über das sich auch die Kirchen nicht stellen dürfen.
Welches Gesetz soll erwiesene Nekromantie schützen?
Du solltest dich bitte festlegen, worüber wir sprechen. Erwiesen praktizierte Nekromantie oder das Wissen um Nekromantie eines Brabakers und eine Anklage gegen diesen. Das sind 2 völlig verschiedene Paar Schuhe. So lange ein Nekromant nur das Wissen um Nekromantie besitzt, es aber KEINEN erwiesenen Verdacht und keine begründete Anklage gibt, hat er nichts gesetzlich verbotenes getan und darüber kann und darf sich auch die Boronkirche nicht hinwegsetzen. Tut sie das und verurteilt einen Nekromanten zum tode und führt das Urteil auch aus, macht sie sich strafbar, wenn man das nachweisen kann und die betreffenden Geweihten werden wegen Mordes hingerichtet.

Wo diese Regelungen gelten, steht im Kasten aus S.300 im WdZ.

Grüße,
Arjunoor

AlondroDelazar
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von AlondroDelazar »

Na'rat hat geschrieben: Das ist ja das Schicke an Brabakern, ihr Nachteil: "Bekennender Dämonologe und Nekromant." [...] Weiterhin geht es nicht um eine Nichtbeachtung des Moralkodex sondern um massiven Frevel wider die Zwölf.
Der Nachteil ist nicht "Nekromant und Dämonologe" sondern: "Randgruppe (Nekromant und Dämonologe)". Das klingt nach einer Spitzfindigkeit, aber gelegentlich dafür gehalten zu werden ist etwas völlig anderes als es tatsächlich zu sein.
Es geht auch nicht um tatsächliche Frevel gegen die Zwölf, sondern darum dass diese dem Brabaker Absolventen zugetraut werden - entweder in seiner Vergangenheit welche begangen/vorbereitet/gebilligt/etc.. zu haben oder das noch zu tun.

Der zentrale Aspekt ist ja wie die Umwelt auf jemanden aus der Randgruppe reagiert und das ist natürlich total unterschiedlich. Nur eine geringe Teilmenge aller Aventurier hat überhaupt schon mal von Brabak gehört und eine Teilmenge von denen weiß, dass es da eine Akademie gibt über die man sich noch viel schlimmeres erzählt als über die ganzen anderen Akademien. Für sehr viele, meiner Ansicht nach inklusive des Boronpriesters im darpatischen Hintertupfeldingen ist der Brabaker Magier also schlicht ein Magier - erkennbar am Akzent wohl einer von weiter weg. Genauere Vorstellungen über das Weltbild an der dunklen Halle der Geister haben weitgereiste und gebildete Charaktere sowie natürlich andere Magier, da kommt der Nachteil der Randgruppe dann zum Tragen. Ob sich das in Furcht, Aggression, Flucht oder Bewunderung äußert liegt dann eben an der Person und der Situation, aber bei Formulierungen wie:
Na'rat hat geschrieben: der kleinste Anlass genügt um jemanden mit dem Nachteil Randgruppe in aller größte Schwierigkeiten zu bringen.
hab ich das Gefühl wenn der Brabaker Absolvent in Hintertupfeldingen den örtlichen Boroni nach dem Weg nach Vordertupfeldingen fragt, dann...bäm! kommt Boron persönlich mit dem Klappspaten vorbei und regelt das.

@arwaker:
Die höchste Gewalt in Brabak sind entweder die Patrizierfamilien oder die Magierakademie, aber mal ganz sicher nicht der zahnlose Tiger Mizirion. Der ist mehr so ein Grüßaugust. :) Unabhängig von der vertraglichen Zusicherung zwischen Königshaus und Akademie den jeweils anderen in Ruhe zu lassen - allein das Akademiegebäude zu betreten ist schon nicht so leicht und sich mit einer Horde sehr kompetenter und perfekt ausgerüsteter Dämonenbeschwörer anzulegen wäre eher..unklug. Es herrscht dort ein Nebeneinander in dem der König die Magier fürchtet und die Magier sich für weltlichen Schmu nicht groß interessieren.
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Ahnherr derer von und zu Durenald
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Ahnherr derer von und zu Durenald »

Wenn man diese Diskussion hier liest, hat man eine ungefähre Vorstellung davon, wie ein paar Geweihte (div. Götter) und Magier (aller drei Gilden) einen theoretischen Fall diskutieren würden.
Die Einen suchen nur noch nach einem Vorwand, die Anderen bestreiten Zuständigkeit oder Schuld und ein paar würden gerne wissen, um was der Fall sich jetzt eigentlich dreht.

Je nachdem welche der Personen im Gerichtsverfahren anwesend sind, ist es schneller oder langsamer vorbei (nicht nur das Verfahren).

Ich verstehe das folgendermaßen:
Wenn ein Brabaker irgendwo rumreist, hat er es zunächsteinmal nur mit mißtrauischen Blicken, Anfeindungen und solchen Unannehmlichkeiten zu tun.
Wird irgendwo in seiner Nähe ein zweiköpfiges Schaf geboren, hat er besser (untadelige) Zeugen, daß er sich weder dem Hof, noch der Wiede und schon gar nicht dem Mutterschaf genähert hat. Ansonsten muß er sich höchstwahrscheinlich lang und ausgiebig erklären, hat aber noch sehr gute Chancen, freigesprochen zu werden oder nur das Schaf zu ersetzen.
Wandeln hingegen irgendwelche Untoten in der Landschaft herum, kann er zunächsteinmal von Glück sprechen, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung (und keinem spontanen Lynchmord) kommt.
Im Gerichtsverfahren wird er es sicherlich schwer haben, seine Unschuld zu beweisen, es wird aber immer noch möglich sein. Vor allem, wenn die zuständige Gerichtsbarkeit tatsächlich den CA beachtet und magische Sachverständige heranzieht oder den Beschuldigten gar einem Gildengericht überstellt.
Die Chancen vor einem Gildengericht stehen wiederum deutlich besser.

Für jeden Prozeß braucht es zunächsteinmal einen bekannt gewordenen Fall (Auslöser).
Irgendwelche möglichen Vergehen, von denen niemand was weiß, werden in Aventurien eher uninteressant sein - bei konkreten Anlässen allerdings dürfte relativ schnell und hart durchgegriffen werden.
Und dann hängt es natürlich auch davon ab, ob der Beschuldigte sein Bestes gibt, mit der Gerichtsbarkeit zu kooperieren oder sich versucht dieser zu entziehen, was sicherlich als Schuldeingeständnis gewertet würde.
... ich will doch nur spielen!

Rib
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Rib »

@ AlondroDelazar: Ich finde, die Behauptung:
"Randgruppe (Nekromant)= wird manchmal für einen Nekromanten gehalten"
für abwegig. Was soll dann bekennend bedeuten?
Schauen wir uns die anderen automtischen Randgruppen an, das würde bedeuten:
"Randgruppe (Achaz/Fernika/Zahori/Bukanier/Trollzacker/etc.)= wird manchmal für einen Achaz/Fernika/Zahori/Bukanier/Trollzacker/etc. gehalten"
Nein, Randgruppe X bedeutet "Person gehört dieser Randgruppe X an".
Das Argument, die Gegner hätten ja keine Beweise überzeugt mich NUR, wenn irgendeine Randgruppe aus dem Regelwerk mir genannt werden kann, wo derjenige, der unter diesem Nachteil Randgruppe leidet, KEINER der Randgruppe ist.
(Wie eben ein Randgruppe "bekennender Nekromant" angeblich Nicht-bekennende Nicht-Nekromanten-SCs beinhalten ja soll.) Es gibt halt keinen Rangruppe (Zahori), der nicht Zahori ist.

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Shalaye Drabardi
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Shalaye Drabardi »

@Rib: Daß die genannten Kulturen/Völker als Randgruppe gelten, hat meinem Gefühl nach damit zu tun, wie sie der gemeine Garether sieht - was er für Gerüchte/Aberglauben über sie gibt, was man ihnen spontan unterstellt etc.

Will heißen:
Randgruppe Maraskaner - "sind ja alles verrückte Ketzer, Giftmischer und Meuchelmörder"
Randgruppe Zahori - "halten sich nicht an die praiosgefällige Ordnung, klauen wie die Elstern und verführen unsere Jugend"
Randgruppe Trollzacker - "blutrünstige, tumbe Bergbarbaren"
und eben auch Randgruppe Brabaker Magier - "das sind doch alles Nekromanten und Beschwörer!"

Man nimmt eben an, daß es sich bei jedem Vertreter dieser Gruppen um einen negativen Stereotypen handelt. Entsprechend schwierig ist für diese dann auch der soziale Umgang mit Leuten, die ihnen mißtrauen. Wenn sie nur als Angehörige eines anderen Volkes gesehen würden, über das keine negativen Meinungen existieren, würde man ihnen neutral(er) begegnen. Und auch nicht jede fremde Kultur ist gleich eine Randgruppe - einen Tulamiden zum Beispiel wird ein halbwegs kundiger Garether meist auch "für einen Tulamiden halten", aber ihn nicht sofort aufgrund dieser Tatsache ablehnen.

Kurz gesagt bedeutet "Randgruppe" für mich eine stereotypische Annahme, ein Klischee - das der Charakter durch sein Verhalten auch entkräften kann. Und so wird Bauer Alrik vielleicht feststellen, daß Shalaye die Zahori gar keinen so schlechten Einfluß auf die Jugend hat oder daß Maraskaner Alrech eigentlich ein ganz harmloser Bursche ist. Aber das werden für ihn erst einmal Ausnahmen bleiben, und der nächste Zahori oder die nächste Maraskanerin fällt dann wieder ins Schema: "Die sind doch alle..."
Zuletzt geändert von Shalaye Drabardi am 29.07.2011 22:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von AlondroDelazar »

@Rib:
"bekennend" ist dabei einfach ein Unsinnswort, das der nächsten Errata zum Opfer fallen wird. :)
Signatur administrativ entfernt. Nebula, 15.01.2013 - 21:10:17 Uhr

Clemens
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Clemens »

Fingorn Arsteener hat geschrieben: Und was passiert wenn der Brabaker doch nichts getan hat?
Kann man den Totes Handle als Hauszauber beherrschen, ohne diesen Spruch je auch nur ein einziges Mal gezaubert zu haben?

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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Xenophero Santal »

Wenn ich mir so die Kosten des Zaubers ansehe, ja. Ich sehe keine pAsP-Abzüge bei den Brabakern, welche sie aber wohl haben müssten, wenn sie in aktiv anweden.



Xenophero Santal,
sich fragend, wie sehr man wohl die Kosten als Magierazubi drücken könnte

AlondroDelazar
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von AlondroDelazar »

Clemens hat geschrieben:Kann man den Totes Handle als Hauszauber beherrschen, ohne diesen Spruch je auch nur ein einziges Mal gezaubert zu haben?
Wenn man sich vor Augen führt dass Hauszauber bei Akademien zur Abschlußprüfung gehören liegt nahe dass der Brabaker zumindest einmal an einem solchen Zauber beteiligt gewesen sein muss. Wie das konkret läuft, ob er da alleine ran muss oder irgendwie unterstützt wird oder nen größeres Ritual draus gemacht wird steht wohl nirgends. Ich würde aber davon ausgehen, dass die Brabaker Absolventen während ihrer Akademiezeit den ein oder anderen Zauber gewirkt haben der andernorts zu Problemen geführt hätte.
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Arjunoor »

Clemens hat geschrieben:
Fingorn Arsteener hat geschrieben: Und was passiert wenn der Brabaker doch nichts getan hat?
Kann man den Totes Handle als Hauszauber beherrschen, ohne diesen Spruch je auch nur ein einziges Mal gezaubert zu haben?
Er kann ihn auch 100 mal gezaubert und sich trotzdem keines Verbrechens schuldig gemacht haben. Wenn er diesen Zauber dort anwendet, wo ein Dispens besteht, z.B. in der Brabaker Akademie, dann hat er gegen kein Recht verstoßen. Die Kenntnis der Formeln ist nicht strafbar! Wenn der Brabaker seine Unschlud beweisen kann, dann passiert ihm natürlich auch nichts. Nur wird er es eben noch schwerer haben, als andere, weil er Teil dieser Randgruppe ist, die sich mit solcherart Magie beschäftigt.

Grüße,
Arjunoor

Clemens
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Clemens »

Von wem wird denn solch ein Dispens erteilt? Und wer muss ihn beachten? Ich denke nicht, dass die Boronkirche irgendwelche Erlaubnisse zur Nekromantie anerkennt (oder gar erteilt).

Arjunoor
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Arjunoor »

Die Boronkirche interessiert dabei auch überhaupt nicht. Die Dispense werden von allen 3 Gildenräten erteilt meine ich und Dispense gelten für unterschiedliche Gruppen. Je nachdem was es für einer ist. Es gibt regionale Dispense für bestimmte Orte, wie z.B. Beschwörungskammern, in denen auch Dämonen beschworen werden dürfen, oder Untote erhoben, sowie Dispense für z.B. Waffenrechte. Oder spezielle Rüstungen, die Abgänger einer Akademie mit einem Dispens darauf tragen dürfen. Das die Boronkirche das nicht toll finden wird, dürfte klar sein. Nur haben die mal rein gar keinen Einfluss darauf und schon gar keine Handhabe dagegen.

Grüße,
Arjunoor

rammorosch
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von rammorosch »

Das gleiche gilt doch auch für Dämonenbeschwörung. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass irgendeine Kirche bei einem Dispens für Dämonenbeschwörung für eine Akademie zustimmen würde und trotzdem haben relativ viele einen solchen.

AlondroDelazar
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von AlondroDelazar »

Das mit dem Dispens kann ich mir nicht vorstellen, die schwarze Gilde wird doch immer als ein Haufen von Einzelgängern und Eigenbrötlern beschrieben und ist wohl nur deswegen in der Lage ihre Akademien als Mitglied zu halten weil man als Gilde so wenig unternimmt. Ich meine auch mal gelesen zu haben dass der Gildenrat "schon Jahre nicht mehr zusammengetreten ist", hab aber nicht präsent wo das stand. Kennt einer ne belastbare Quelle dazu oder zu irgendeinem je erteilten formalen Dispens mit Dämonen, Untoten, etc..?

Ein Dispens zum Tragen von Waffen oder Rüstungen steht auch auf nem ganz anderen Blatt (ha, ein Wortspiel!) und müsste in einer Gilde mit tatsächlich existenter Bürokratiestruktur deutlich (!) leichter zu bekommen sein als ein Dispens zum schändlich Hämmern an den Grundfesten Deres.
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marit
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von marit »

AlondroDelazar hat geschrieben:Ich meine auch mal gelesen zu haben dass der Gildenrat "schon Jahre nicht mehr zusammengetreten ist", hab aber nicht präsent wo das stand. Kennt einer ne belastbare Quelle dazu
Wege der Zauberei Seite 261, vorletzter Absatz. Unter BdW
marit: Nur echt mit Rechtschreibschwäche :D

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Ahnherr derer von und zu Durenald
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Ahnherr derer von und zu Durenald »

Ob eine tatsächlich existente Bürokratie es wirklich erleichtert, an einen Dispenz zu kommen, lasse ich mal dahingestellt, aber falls irgendeine derische Macht die Privilegien der Gilde einschränken will, wirst Du sehen, wie schnell die aktiv wird und wie mächtig eine schwarze Gilde ist, die sich ihre Pfründe sichert.
Die Beschwörung von Dämonen und die Belebung von Untoten wird im CA geregelt.
Man sollte allerdings nicht davon ausgehen, daß das, was irdisch vom CA bekannt ist, ausreichen würde, rechtlich verbindliche Thesen aufzustellen.
Konkret würde ich mal behaupten, daß das allgemeine Verbot (welches irdisch bekannt ist) ungefähr so Aussagekräftig ist wie die (irdische) Unverletzlichkeit der Wohnung.
Natürlich dürfen Polizisten unter entsprechenden Gesichtspunkten eine Wohnung durchsuchen - natürlich dürfen gildenmagische Zauberer unter entsprechenden Gesichtspunkten ...
... und wie diese Gesichtspunkte aussehen muß jede Runde für sich selbst klären.
... ich will doch nur spielen!

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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Arjunoor »

Wenn mich nicht gerade alles täuscht, steht auch in Horte Magischen Wissens und/oder Hallen Arkaner Macht bei irgendeiner Akademie dabei, dass sie einen Dispens für eine Beschwörungskammer besitzt, an der dann Dämonen beschworen werden dürfen, um gegen sie die Austreibungen und Bannungen anzuwenden. Wenn man lernen will, wie man Dämonen von Dere tilgt braucht man Dämonen auf Dere, die man tilgen kann. Also wenn eine solche akademie einen Dispens dafür bekommt, Dämonen beschwören zu dürfen, dann gibt es solche Dispense ganz offensichtlich. Mal davon ab, dass eine vergleichsweise kleine Akademie wie Brabak es sich nicht leisten könnte, zu machen was sie wollen. Die Machtposition haben sie nicht, weshalb man wohl sicher davon ausgehen kann, dass sie die Erlaubnis für ihre art der Magie besitzen. Das das nicht allen gefallen wird steht außer Frage, ist aber auch nicht Thema.

Ansonsten hat der Ahnherr mit Sicherheit Recht. Der CA existiert nicht als komplettes Werk irgendwo, sodass man ihn quasi rundenspezifisch zu den bekannten Zitaten erweitern kann, wie man das für richtig hält. Ich habe meine beiden Akademiewerke nicht da, sonst würde ich nachschlagen, was bei Brabak steht.

Grüße,
Arjunoor.

AlondroDelazar
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von AlondroDelazar »

Ich meinte eine schwarzmagische Akademie, sorry. das hätte ich genauer schreiben sollen. Nur weil ein Dispens an einer weiß- oder graumagischen Akademie existiert heißt das ja nix für Brabak.

Wer genau vergibt den Dispens? die Brabaker Akademieleitung in Persona von Demilioë "the bitch" Terbysios? Salpikon Savertin als Gildenvorsteher der Bruderschaft des Wissenden? Der Gildenrat, der nie zusammentritt? Die einzige Chance die ich sehe sowas zu bekommen ist alle Akademien abzuklappern und den Akademieleitern jeweils einen großen Gefallen zu tun und selbst dann wirds noch schwierig.

Ich würde bei Brabak trotz der eher geringen Größe allerdings nicht von einer kleinen Machtfülle ausgehen. In der Stadt sind sie gefürchtet, erklärte Feinde haben sie nicht, Streit untereinander ist nicht erkennbar, außerdem haben sie ne hochkompetente Truppe beisammen. Wer genau spuckt ihnen denn in die Suppe wenn sie grade mal wieder machen was sie wollen?
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Varana
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Varana »

Es steht mW nirgendwo, wer einen Dispens ausstellen kann.

Arjunoor
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Arjunoor »

Also in WdH, S.177 findet man bei den Bethaner Magiern so einiges über deren Dispense und im letzten Satz unter "Besonderheiten" heißt es: "Ein Dispens für den Gebrauch von Fernwaffen ist momentan vor den Gildenoberen anhängig."

Kann man entweder so deuten, dass jede Gilde für die Ihren Dispense verteilt oder aber, das ein solcher Antrag von den Gildenräten aller 3 Gilden genehmigt werden muss. Ich persönlich tendiere eher zu Variante 1. Jeder Gildenrat genehmigt oder lehnt Dispensanträge innerhalb der eigenen Gilde ab.

Grüße,
Arjunoor

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Ahnherr derer von und zu Durenald
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Ahnherr derer von und zu Durenald »

Ich vermute mal, daß es ein gewaltiger Unterschied ist, ob ein Magier einen persönlichen Dispenz erhält, ob alle Magier einer Akademie einen Dispenz erhalten, ob alle Magier einer Gilde einen Dispenz erhalten oder ob gar alle Magier einen Dispenz erhalten.

Für einen einzelnen Magier (unterstelle ich mal) dürfte die Akademieleitung (vllt. qauch in Kooperation mit dem zuständigen weltlichen Souverän) verantwortlich sein, während für eine Akademie wiederum die Gilde zuständig ist usw.
Für alle Magier muß dies dann der Konvent beschließen und ggf. mit den Kirchen und weltlichen Souveränen aushandeln.

Ist aber nur meine persönliche Meinung.
... ich will doch nur spielen!

Jeordam
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Jeordam »

Das schöne an der Brabaker Akademie ist aber, das sie seit 700 Jahren als gildenmagische Akademie mit Spezialgebiet Nekromantie/Dämonologie existiert (und nochmal 1000+ Jahre Vorläufer hat). Altes Recht ist Gutes Recht.
Und jetzt versuch mal ihnen ihre Rechte wegzunehmen.
Für alle meine Aussagen bezüglich des Kampfsystems von DSA 4 gelten folgende Axiome:
1. Ein professioneller Kämpfer kann die in seiner Ausbildung gelernten Sonderfertigkeiten sinnvoll einsetzen.
2. Die Stochastik von DSA-Würfelergebnissen entspricht der Stochastik gleichverteilter Würfel.

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Satinavian
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Satinavian »

Rib hat geschrieben:
Satinavian hat geschrieben:Der Nachteil sagt weder, dass sie es aktiv ausüben, wo es verboten ist, noch dass sie, falls sie es doch tun, verkünden, gegen lokale Gesetze verstoßen zu haben.
Wenn in Darpartien der VERDACHT allein reicht, dürfte ein Gesucht 1 eigendlich begründet sein. (zitat in einem früheren Beitrag)
Darpatien... wen interessiert denn Darpatien ?

Sollten Praiosgeweihte jetzt auch automatisch Gesucht bekommen, weil man sie in Mengbilla nicht mag ?

Mal ganz ehrlich: Ein Brabaker, der in die Rabenmark oder ins Shikanidad reist, ist selber schuld. Genau so wie ein Rondrianer, den es nach Khezzara zieht.


Wer bitte sagt eigentlich, dass das mittelmäßige Reich jetzt Kriterium für die Spielbarkeit vcn Brabakern sein soll ? Ich nehme ja auch nicht Keft und Umgebung um über die Spielbarkeit von Rabengarde oder Kristallomanten zu debattieren.
Gibt es den Ort, an dem Borongeweihte sagen, "Dort ist es legal und selbst wenn er es unter einer hochnotpeinlichen Befragung gesteht, kann ich nichts machen?"
Wie z.B. mh... Brabak ?

Wo es in der Tat Boronis gibt, die sogar zum Puniner Ritus gehören, in Sichtweite regelmäßiger Untotenerhebungen leben und genau -nichts- machen ?


Aber Brabak ist nicht Alleine. Fast überall südlich des Rashdulswalles ist an Magie genau das erlaubt, was dem Herrscher/den Oligarchen gerade in den Kram paßt. Das kann recht mittelreichsnah, CA-treu wie in Khunchom sein, aber auch nahezu regellos wie in Fasar. Und Komplettverbote wegen paranoiden Herrschers wie ehemals bei Ras-Khasan sind genauso möglich, wie irgendein tulamidischer Potentat, der für die Totenerhebung personengebundene Erlaubnisse ausgibt, aber fordert, dass die Beschwörer ihm Truppen zur Verfügung stellen. Oh und von den Novadis mit ihren "Magierecht" braucht man gar nicht erst anzufangen

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Schatten
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Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Schatten »

Ich weiß der Thread ist schon uralt, aber aus gegeben Anlass würde ich hier gerne anknüpfen. Ich bastele gerade an einem Ersatzchar für die G7...

Mir sind die allgemeinen Probleme eines solchen Magiers im Mittelreich bewusst, wurde hier ja auch schon ausgiebig diskutiert. Aber ich denke wenn er sich gemäß dem CA verhält und kleidet DARF ihm erstmal niemand an den Karren fahren. Vom Lynchmop in Hinterweiden mal abgesehen.

Ich denke wenn der Magier seine Fachgebiet als „Kenne den Feind“ Arbeit verkauft und nicht damit prahlt wie viel Zants er schon beschworen hat und auch auf die Gefährlichkeit dieses Gebietes hinweist, kann er mit Fingerspitzengefühl in fast jede Gruppe integriert werden.

Er ist einfach der absolute Spezialist im Bereich Dämonologie, Nekromantie sowie Geisterscheinungen. Und das kann ihm erstmal niemand absprechen.

Seine Forschungsfreiheit kann er ja auch mit den Tsa-Gedanken nach freiem Handeln verknüpfen. Denn nur weil man sich mit diesem Gebiet beschäftigt, muss man nicht zwingend Magierphilosoph, Paktierer oder Borbardianer sein... Man kann durchaus an die Zwölfe Glauben. Bei den Tulamiden funktioniert es ja auch 🤷‍♂️ Und das sind auch nicht alles Ketzer...
Wo Licht ist, ist auch Schatten

Benutzer 22574 gelöscht

Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Benutzer 22574 gelöscht »

شياطين تدمير العالم ضبط hat geschrieben: 26.07.2010 17:00 شياطين تدمير العالم ضبط
Translate sagt: Dämonen zerstören die Welt Anpassen.

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