Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

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AlondroDelazar
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von AlondroDelazar »

Gorbalad hat geschrieben: WdH S. 177 - Nachteil Randgruppe (bekennende Nekromanten und Dämonologen)
Super, danke.

Jetzt bin ich aber gemein, blättere drei Posts zurück zu Waldtroll und stelle die Bedeutung dieses Nachteils fest: "wird, wenn er als Brabaker Absolvent erkannt wird, für einen bekennenden Nekromanten und Dämonologen gehalten" :)
Signatur administrativ entfernt. Nebula, 15.01.2013 - 21:10:17 Uhr

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Satinavian
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Satinavian »

Jupp, sie sind bekennende Dämonologen und Nekromanten.

Geben also zu, dass sie in diese Künsten bewandert sind.


Der Nachteil sagt weder, dass sie es aktiv ausüben, wo es verboten ist, noch dass sie, falls sie es doch tun, verkünden, gegen lokale Gesetze verstoßen zu haben.


Ein gesetzestreuer Brabaker erhebt einfach keine Leichen im Mittelreichurlaub. (Nicht dass es besonders viele gute Gründe gäbe, zu den Nordlandbarbaren zu reisen, die einem die Ausübung des eigenen Berufs verbieten...)
Zuletzt geändert von Satinavian am 26.07.2011 15:09, insgesamt 1-mal geändert.

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Waldtroll
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Waldtroll »

Randgruppe (bekennende Nekromanten) ≠ Prinzipientreue (bekennender Nekromant)

Rib
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Rib »

Satinavian hat geschrieben:Der Nachteil sagt weder, dass sie es aktiv ausüben, wo es verboten ist, noch dass sie, falls sie es doch tun, verkünden, gegen lokale Gesetze verstoßen zu haben.
Wenn in Darpartien der VERDACHT allein reicht, dürfte ein Gesucht 1 eigendlich begründet sein. (zitat in einem früheren Beitrag)
Aber... kommen wir also zu meiner Ausgangsfrage zurück, nämlich ob es einen Dispenz gibt. Meine Frage geht auf dein "Wo es verboten ist" zurück. Nekromantie fällt nicht unter Gilden-, sondern Kirchenrecht. Deswegen ja die ÜBERSTELLUNG AN DIE BORONGEWEIHTENSCHAFT. Dein Argument trifft also zu, Satinavian, wenn es einen Ort gibt, an dem Nekromantie erlaubt ist. An dem es heißt "da machen die das, aber das ist legal."
Gibt es den Ort, an dem Borongeweihte sagen, "Dort ist es legal und selbst wenn er es unter einer hochnotpeinlichen Befragung gesteht, kann ich nichts machen?"
Wir sind nicht in der Neuzeit, Geweihte dürfen Folter zur Wahrheitsfindung einsetzen. Auch Nichtpraioten.

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Tausendwinter
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Tausendwinter »

Ich glaube, dass die Boronkirche und der Rest des Zwölfgötterkultes die drei, vier Abgänger des Konvents der verfinsterten Sonnenscheibe stillschweigend hinnehmen, und sich um die echte Bedrohung durch aktive Paktierer etc. kümmern. Die Brabaker Akademie ist ein Unikum und liegt am südlichsten Ende von Aventurien, wo sich Fuchs und Rabe gute Nacht sagen - wenn die dort unten wirklich so gefährliche Ketzer wären, dann hätte sich schon mal irgendein Inquisitor oder der Patriarch von Al'Anfa aufgemacht, um die seit Ewigkeiten bestehende Akademie dem Erdboden gleich zu machen.
Genug kirchliche und weltliche Gewalt gibt es auf jeden Fall unter den Zwölfgöttergläubigen, aber anscheinend reichen die paar Punkte "Randgruppe" nicht aus, um den Heliodan zu triggern. In der Beschreibung der Akademie selbst (Seite 64-75 in hallen Arkaner Macht, was 9 Seiten sind) ist auch nicht rauszulesen, dass die Abgänger akut Stress mit allen Geweihten auf Dere hätten, es steht einzig und alleine "bekennende Nekromanten und Dämonologen" neben dem Nachteil "Randgruppe" bei der Charaktererschaffung selbst. Jetzt daraus abzuleiten, dass jeder Abgänger Freiwild ist, ist einfach zu viel, imho. Der Nachteil selber wird auch nur mit 5GP verrechnet.

Ich gehe übrigens auch nicht davon aus, dass jeder Boroni im Mittelreich das Gildensiegel von Brabak erkennt, oder überhaupt von der Akademie weiss. Die sind als Institution, meines Erachtens nach, einfach nicht so wichtig oder ernst zu nehmen, dass diese "Kill on sight" Mentalität gerechtfertigt wäre.

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Na'rat
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Tausendwinter hat geschrieben:Ich glaube, dass die Boronkirche und der Rest des Zwölfgötterkultes die drei, vier Abgänger des Konvents der verfinsterten Sonnenscheibe stillschweigend hinnehmen, und sich um die echte Bedrohung durch aktive Paktierer etc. kümmern. Die Brabaker Akademie ist ein Unikum und liegt am südlichsten Ende von Aventurien, wo sich Fuchs und Rabe gute Nacht sagen - wenn die dort unten wirklich so gefährliche Ketzer wären, dann hätte sich schon mal irgendein Inquisitor oder der Patriarch von Al'Anfa aufgemacht, um die seit Ewigkeiten bestehende Akademie dem Erdboden gleich zu machen.
Das setzt aktiv handelnde Kirchen voraus, etwas was es in Aventurien nur im kleinsten Rahmen und im Horasreich gibt. Man duldet ketzerische Beschwörer ja auch im Herzen des Mittelreichs.

In meinen Aventurien stehen Brabaker überall unter Generalverdacht. Selbst wenn man nichts gegen Dämonen und Untote hat fürchtet man sie und damit jene die über sie gebieten. Wo der Raschduler und Puniner sich noch zurückhalten kann hält der Brabaker nicht damit hinter dem Berg was er kann. Er kann Dämonen beschwören, Untote erheben und verschweigt es nicht.
Passiert irgendwo was komisches ist der Brabaker fällig, dann kramt der Praiot von neben an den Heiligen Befehl raus, findet raus das der Brabaker Nekromanti betrieben hat, übergibt ihn der Boronkirche, die ihn ohne lange zu fackeln lebendig begräbt, und auch sonst wird man sie nur mit einem Mindestmaß an Höflichkeit behandeln.

Arjunoor
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Arjunoor »

Es gibt Dispense. Sowohl für die Untotenerhebung als auch für die Dämonenbeschwörung. Diese Dispense beschränken sich meines Wissens nach aber auch spezielle Räumlichkeiten innerhalt einer Akademie. Sprich es gibt gesonderte Beschwörungskammern, die unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden dürfen.

Als Brabaker bist aber außerhalb des tiefen Südens eigentlich so ziemlich immer der Buhmann, wenn irgendetwas geschieht, das man sich nicht gleich erklären kann. Gibt es einen Verdacht auf Untote und/oder Dämonen wars pauschal erstmal der Brabaker usw.

Als Spielercharakter mit seinen stärksten Fähigkeiten also eher bedingt einsetzbar würde ich sagen. Zumindest, wenn man nicht spezielle Themengruppen oder in speziellen Regionen spielt.

Grüße,
Arjunoor

Fingorn Arsteener
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Fingorn Arsteener »

Na'rat hat geschrieben:Passiert irgendwo was komisches ist der Brabaker fällig, dann kramt der Praiot von neben an den Heiligen Befehl raus, findet raus das der Brabaker Nekromanti betrieben hat, übergibt ihn der Boronkirche, die ihn ohne lange zu fackeln lebendig begräbt, und auch sonst wird man sie nur mit einem Mindestmaß an Höflichkeit behandeln.
Und was passiert wenn der Brabaker doch nichts getan hat?
"Er sagt, wir könnten ihn umbringen, um zu schauen, ob er wirklich tot ist."

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Gorbalad
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

Wenn er es rechtzeitig beweisen kann, und das die Betreffenden rechtzeitig interessiert - wenig.
"Eigentlich wäre <X> sehr <Y>, nur man hat daraus nichts gemacht" ist glaube ich die Quintessenz von DSA.

Arjunoor
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Arjunoor »

In Aventurien gibts kein "in dubio pro reo". Wenn er angeklagt wird kommt es erst einmal darauf an, wer anklagt und dann muss ER seine Unschuld irgendwie beweisen und dafür lässt man ihm nicht unbedingt freie Hand. Klagt ihn gar ein Geweihter oder Adliger an, dann hat er nen echtes Problem.

Grüße,
Arjunoor

Fingorn Arsteener
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Fingorn Arsteener »

Naja, wenn ein Praiot einem mit dem Göttlichen Befehl befragt ("Sage mir Wahrheitsgemäß, ob du der Schuldige bist.") und der Brabaker unter dieser Wirkung sagt, er sei unschuldig, kann ich mir nicht vorstellen, dass man noch was anderes Beweisen muss...
"Er sagt, wir könnten ihn umbringen, um zu schauen, ob er wirklich tot ist."

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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Arjunoor »

Fragt man sich natürlich, wozu es noch Richter gibt, wenn irgendein Praiot doch einfach immer ne Liturgie Wirken kann, bei der es heiß: "Ein allzu häufiger Gebrauch des Heiligen Befehls gilt aber in vielen Kirchen als Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit." Außerdem muss ein Priot zugegen sein UND er muss als Richter fungieren, was alles nicht gerade selbstverständlich ist. Mal davon ab, dass auch die Liturgie keinesfalls ein Garant dafür ist, dass der Befragte nicht trotzdem lügt.

Grüße,
Arjunoor

Yggr
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Yggr »

Hmm.. ich versuche gerade die Stelle unter "Randgruppe" zu finden, wo steht "hängt ihn höher". Wo war die doch gleich?

Ironie beiseite: Randgruppe ist - wie vorher gesagt - nur Randgruppe. Er wird schief angeschaut - ja. Andere meiden ihn - ja. Man hat ihn erst mal unter Verdacht - ja. Aber er ist immer noch ein Magier - und damit in Augen der Bevölkerung per se mächtig. Auch einem Praioten (wenn er nicht verblendet ist) geht es zuerst um das Recht, denn das ist göttliches Prinzip! Wenn der böse Magier es nicht war - dann war er es nicht. Aber seine Zeit kommt noch, bei Praios! Kurz: ärgern, jenen runterschlucken und ihm nahelegen von (potentiell krimineller) Hesinderei abzulassen.
Auch ein Boroni wird einen Brabaker nicht vergraben, nur weil er ein Brabaker ist. Einige dieser Jungs sind als Kenner auch hilfreich GEGEN TGT. Insofern: alles ist relativ - und kill on sight ist wirklich übertrieben.

Zu in dubio contra reo - richtig in Aventurien. Aber! Das heißt nicht, dass der Praiot nicht doch die Wahrheit sucht (weil das wie gesagt göttlich ist) oder dass die Bevölkerung einen so mächtigen Schwarzkünstler fürchtet und daher den Ball respektive die Mistgabeln flach halten wird.

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Gorbalad
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

Der Brabaker steht erstmal ebenso unter dem Schutz des Codex Albyricus wie ein S&Sler. Natürlich wird man ihn eher verdächtigen usw.
"Eigentlich wäre <X> sehr <Y>, nur man hat daraus nichts gemacht" ist glaube ich die Quintessenz von DSA.

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Ahnherr derer von und zu Durenald
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Ahnherr derer von und zu Durenald »

In Dubio contra Reo - ok,

aber ein Zauberkundiger (und ein Lizensierter auf jeden Fall) wird wohl von einem Praioten, bei aller Abneigung die dieser gegen ihn haben wird, ein fundierteres und gerechteres Urteil erwarten dürfen, als von einem Grafen oder Baron, der sich nicht vor einem Gott verantwortet.

Das mag je nach Situation ein Vor- oder Nachteil sein.
... ich will doch nur spielen!

Arjunoor
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Arjunoor »

@Yggr: Du hast gelesen was ich geschrieben habe oder? Also nicht richtig, dass ist klar aber gelesen hast dus schon? Ich sagte wörtlich:
Arjunoor hat geschrieben:Wenn er angeklagt wird kommt es erst einmal darauf an, wer anklagt und dann muss ER seine Unschuld irgendwie beweisen und dafür lässt man ihm nicht unbedingt freie Hand. Klagt ihn gar ein Geweihter oder Adliger an, dann hat er nen echtes Problem.
Da steht nix von "hängt ihn höher", sondern es geht um die Frage, wer ihn anklagt. Adlige stellen die Spitze der Nahrungskette dar und Geweihte folgen ihnen auf dem Fuße. Wenn diejenigen einen Magier anklagen, dann stehen sie über ihm und deren Wort hat weit mehr Gewicht. Der Magier muss also enorme Arbeit leisten und unter dem Schutz des CA steht er natürlich, nur kommt es ganz entscheidend darauf an, weshalb er angeklagt wird. Wird er wegen Mordes angeklagt, wilft ihm der CA und sein Schutz ersteinmal nicht wirklich viel weiter. Interessante Dinge dazu stehen in dem Kasten "Dämonologie und Recht", WdZ, S.300, welche recht anschaulich verdeutlichen, welche "Probleme" Brabaker haben (können). Das hier zu rezitieren ist zu Umfangreich denke ich. Sollte es keine Möglichkeit für die Interessierten geben die Stellen einzusehen, mache ich das aber gern.

Grüße,
Arjunoor

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Tausendwinter
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Tausendwinter »

Arjunoor hat geschrieben:@Yggr: Du hast gelesen was ich geschrieben habe oder? Also nicht richtig, dass ist klar aber gelesen hast dus schon? Ich sagte wörtlich:
Arjunoor hat geschrieben:Wenn er angeklagt wird kommt es erst einmal darauf an, wer anklagt und dann muss ER seine Unschuld irgendwie beweisen und dafür lässt man ihm nicht unbedingt freie Hand. Klagt ihn gar ein Geweihter oder Adliger an, dann hat er nen echtes Problem.
Da steht nix von "hängt ihn höher", sondern es geht um die Frage, wer ihn anklagt. Adlige stellen die Spitze der Nahrungskette dar und Geweihte folgen ihnen auf dem Fuße. Wenn diejenigen einen Magier anklagen, dann stehen sie über ihm und deren Wort hat weit mehr Gewicht. Der Magier muss also enorme Arbeit leisten und unter dem Schutz des CA steht er natürlich, nur kommt es ganz entscheidend darauf an, weshalb er angeklagt wird. Wird er wegen Mordes angeklagt, wilft ihm der CA und sein Schutz ersteinmal nicht wirklich viel weiter. Interessante Dinge dazu stehen in dem Kasten "Dämonologie und Recht", WdZ, S.300, welche recht anschaulich verdeutlichen, welche "Probleme" Brabaker haben (können). Das hier zu rezitieren ist zu Umfangreich denke ich. Sollte es keine Möglichkeit für die Interessierten geben die Stellen einzusehen, mache ich das aber gern.

Grüße,
Arjunoor
Wenn man von einem Adligen oder Praioten wegen Mordes angeklagt wird, hat man fast immer das Nachsehen - egal ob Geisterbeschwörer in Brabaci oder aus Zorgan. Man kann sogar sagen, dass Nichtmagier in solchen Extremfällen noch besser bei wegkommen, als ein Gildenmagier, egal welcher Herkunft.

Aber Grundlegend, wie Du auch schon festgestellt hast, ist die Gilde, und damit auch die Akademie, der ein Gildenmagier angehört, bei extremen Verbrechen erstmal egal. Da möchte ich Dir Recht geben.

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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Rib »

@ Tausendwinter: Duldung... Hmm, da sie seit ca. 300 besteht, gehe ich mal davon aus, das sie den letzten Patriarchen Tar Horak miterlebte... der eher nicht für "lassen wir es laufen" berühmt war.
@ Gorbalad: Codex sagt hier aber Nekromantie=Pfui Ba!
@ Arjunoor: Danke. Das ist die Lösung. Da er innerhalb der Akademie zaubern darf, KANN er bekennender Nekromant sein, ohne gesucht zu sein. Aber ich gebe dir recht, glücklich als SC zu gebrauchen ist er nicht. Wie so viele Figuren in DSA halt ein "eigendlich kein SC, außer die Gruppe ist ganz schön anders".

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Gorbalad
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

Rib: ja, er hat Nekromantie gelernt. Ob er in Brabak welche begangen hat, interessiert die Mittelreicher erstmal wenig, siehe Arjunoor. Solange er z.B. im Mittelreich schön brav ist, steht er dort unter dem Schutz des CA.

Brabaker sind bekennende Nekromanten - nicht notwendigerweise auch zwanghafte :)
Das gäbe wohl auch deutlich mehr GP :devil:
Zuletzt geändert von Gorbalad am 28.07.2011 18:39, insgesamt 1-mal geändert.
"Eigentlich wäre <X> sehr <Y>, nur man hat daraus nichts gemacht" ist glaube ich die Quintessenz von DSA.

Yggr
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Yggr »

@Arjunoor: mein Beitrag steht unter deinem, aber ich habe dich nicht zitiert. Heißt: Ich habe generell auf den Thread geantwortet, nicht auf deinen Beitrag. Bezüglich Dämonologie und Recht übersiehst du völlig, dass es nicht um ein tatsächlich verübtes Verbrechen geht, sondern um irgendein Verbrechen, dessen der Dämonologe nicht schuld ist.

Zudem kam wohl nicht an, was ich geschrieben habe, also nochmal: klar, Brabaker sind böse bla blubb. ABER: Ein wirklich gläubiger Praiot hat - vor allem nach der Neubesinnung der Kirche - die Pflicht vor seinem Gott die Wahrheit (!) herauszufinden. Sicherlich kann er vorurteilsbelastet urteilen. Aber das ist dann seine Verfehlung, die den Tod eines Unschuldigen nach sich zieht.

Nochmals: Randgruppe != Gesucht III != Gesucht IV != kill on sight.

edit: mir ist klar, dass es kein Gesucht IV gibt. Aber das oft vorher geäußerte Verständnis des Verhaltens der Leute gegenüber einem Brabaker ist eine Steigerung von Gesucht III, also Gesucht IV - und da sind 5GP für die Randgruppe nunmal viel zu wenig, wenn das genau so ausgespielt würde.
Zuletzt geändert von Yggr am 29.07.2011 14:03, insgesamt 1-mal geändert.

Arjunoor
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Arjunoor »

Yggr hat geschrieben:@Arjunoor: mein Beitrag steht unter deinem, aber ich habe dich nicht zitiert. Heißt: Ich habe generell auf den Thread geantwortet, nicht auf deinen Beitrag. Bezüglich Dämonologie und Recht übersiehst du völlig, dass es nicht um ein tatsächlich verübtes Verbrechen geht, sondern um irgendein Verbrechen, dessen der Dämonologe nicht schuld ist.
Also eine nichtssagende Aussage. Alles klar.
Yggr hat geschrieben:Zudem kam wohl nicht an, was ich geschrieben habe, also nochmal: klar, Brabaker sind böse bla blubb. ABER: Ein wirklich gläubiger Praiot hat - vor allem nach der Neubesinnung der Kirche - die Pflicht vor seinem Gott die Wahrheit (!) herauszufinden. Sicherlich kann er vorurteilsbelastet urteilen. Aber das ist dann seine Verfehlung, die den Tod eines Unschuldigen nach sich zieht.
Also du siehst du die Rolle der Praiosgeweihten wohl ein klein wenig falsch. Praiosgeweihte sind nicht in der Position, überall Recht zu sprechen und die rolle des richters einzunehmen. Schon gar nicht werden sie überall, nur weil irgendwer sagt "Hier du da Praiot! Der Brabaker Dämonologe wurde wegen Diebstahl angeklagt und bestreitet das! Mach mal ne Liturgie!" Selbst in förmlichster ausdrucksweise wird das nciht so funktionieren. Geweihte dürfen in besonderen Fällen als Richter fungieren und nicht generell!
Yggr hat geschrieben:Nochmals: Randgruppe != Gesucht III != Gesucht IV != kill on sight.
Hat niemand behauptet.
Yggr hat geschrieben:edit: mir ist klar, dass es kein Gesucht IV gibt. Aber das oft vorher geäußerte Verständnis des Verhaltens der Leute gegenüber einem Brabaker ist eine Steigerung von Gesucht III, also Gesucht IV - und da sind 5GP für die Randgruppe nunmal viel zu wenig, wenn das genau so ausgespielt würde.
Was totaler Quatsch ist. Gesucht III ist prinzipiell ein Todesurteil überall in den nicht Schattenlanden, wenn man erwischt wird. Auch hat niemand je gesagt, dass der Brabaker pauschel getötet wird. Das ist lediglich das, was du da hinein interpretierst! Nur 1. ist Nekromantie verpöhnt und verboten, 2. ist Dämonologie verpöhnt und verboten und 3. ist die Kombination aus beidem erst recht verpöhnt und verboten! Wenn dann ein unerklärliches Verbrechen begangen wurde, ist e nun mal der Buhmann der gerade da ist und das wird der verpöhnte Magier sein, wenn schon grad keine Hexe oder Druide aufzutreiben ist.

Grüße,
Arjunoor

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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Gorbalad hat geschrieben:Rib: ja, er hat Nekromantie gelernt. Ob er in Brabak welche begangen hat, interessiert die Mittelreicher erstmal wenig, siehe Arjunoor.
Für die Boronkirche ist es trotzdem noch ein todeswürdiges Verbrechen, Zeit, Ort und Umstände sind dabei völlig uninteressant. Zumal ich auch kein Problem mit den Zuständigkeiten sehe. Wenn ein Baron meinst das er für dieses Verbrechen zuständig sei, wer will und kann ihn da an den Karren fahren? Der König von Brabak? Die Bruderschaft der Wissenden? Die anderen Gilden?
Gorbalad hat geschrieben: Solange er z.B. im Mittelreich schön brav ist, steht er dort unter dem Schutz des CA.
Der schützt nicht vor einem Kirchengericht. Wohin gegen ein Kirchengericht den entsprechenden Geweihten schützt.

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Sumaro
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Sumaro »

Kirchengerichte? Gibt es dazu Regelungen? Ich wüsste nicht, dass es Kirchen gibt, die Recht sprechen dürfen außerhalb ihrer vom jeweiligen Staat zugebilligten Befugnisse. Geweihte sind nur in besonderen Fällen Richter oder wenn sie ein entsprechendes weltliches Amt bekleiden. Ein Kirchengericht dürfte dann eintreten wenn es um kircheninterne Belange geht, während selbst ein Inquisitionsprozess wohl eine Mischform als geistlicher und weltlicher Macht darstellen wird. Zumindest wäre mir nicht bekannt, dass es eine solche Institution wie das Kirchengericht für jedermann gibt.

Gildengerichte gibt es, weil die Magier sich, als starke, machtvolle Partei, diese Extra-Rechte hinsichtlich magischer Rechtsprechung zugesichert haben.
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Sumaro hat geschrieben:Kirchengerichte?
Über Glaubensangelegenheit zu entscheiden ist eines der Vorrechte der Kirchen, vgl. WdG S. 23.
Sumaro hat geschrieben: Gildengerichte gibt es, weil die Magier sich, als starke, machtvolle Partei, diese Extra-Rechte hinsichtlich magischer Rechtsprechung zugesichert haben.
Die Kirchen sollten ungleich stärker, machtvoller und mit mehr Rechten versehen sein.

Wenn man dem Brabaker Nekromantie nachweist, wofür ein schwer genug wiegende Aussage genügt, ist dieser praktisch schon tot.

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Sumaro
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Sumaro »

Glaubensangelegenheiten sind allerdings weder magische noch weltliche Verbrechen sondern solche Dinge wie Ketzerei und Häresie.

Das ein überführter Nekromant schnell tot ist, ist klar, allerdings halte ich es für etwas gewagt, davon auszugehen, dass alle Brabaker automatisch Gesucht III zwölfgöttliche Kirchen bekommen. Ergo, der Brabaker Adept setzt einen Fuß vor die Akademietür und wird von 5 Golgariten und einem boronischen Inquisitor erwartet, die ihn mal "vorsorglich" festnehmen und dann nach einem Geständnis, dass er den Skelettarius auf eine der Leichen der Akademie angewanft hat, schön lebendig verbuddeln. Das ist ja nun keine Glaubensangelegenheit in der sich der Brabaker schuldig gemacht hat sondern, wenn er denn außerhalb der Akademie und ohne Dispens beschwört, eine gilden- und profanrechtliche Sache.
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Arjunoor »

Gebe Sumaro da in allen Punkten Recht. Kirchengerichte als solches gibt es sicherlich nciht. Was damit gemeint sein könnte ist, dass die Kirchen in den meisten Fällen, ähnlich wie die Magiergilden, gern vor der eigenen Haustüre kehren und versuchen, alle anderen so weit es möglich ist rauszuhalten.
Na'rat hat geschrieben:Die Kirchen sollten ungleich stärker, machtvoller und mit mehr Rechten versehen sein.

Wenn man dem Brabaker Nekromantie nachweist, wofür ein schwer genug wiegende Aussage genügt, ist dieser praktisch schon tot.
Das stimmt nicht so ganz. Richtig ist, dass die Kirchen nicht nur ungleich stärker, machtvoller und mit mehr rechten versehen sein sollten, sondern, dass sie bereits all das sind, jedoch auch nicht uneingeschränkt tun und lassen können was sie wollen.

Wenn man einem Brabaker Nekromantie nachweist, ist er in der Tat dran, jedoch nicht zwangsläufig tot. Was passiert, ist von der Schwere der Tat abhängig, sowie von der Region und wer ihn verurteilt. Dies beschränkt sich natürlich nicht nur auf einen Brabaker, sondern allgemein auf Nekromantie.

Das eine genug wiegende Aussage genügt stimmt allerdings nicht unbedingt. Es ist einfach entscheidend, wer diese Aussage macht. Kommt die Klage von einem Hochadligen, dann hat der Magier sehr schlechte Chancen. Kommt die gleiche Aussage von einem Bürger oder Bauern, stehen seine Chancen erheblich besser, jedoch noch immer nicht sonderlich gut.

Grüße,
Arjunoor
Zuletzt geändert von Arjunoor am 29.07.2011 15:52, insgesamt 1-mal geändert.

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Na'rat
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Sumaro hat geschrieben:Glaubensangelegenheiten sind allerdings weder magische noch weltliche Verbrechen sondern solche Dinge wie Ketzerei und Häresie.
Du hast Blasphemie vergessen, Untotenerhebung ist genau das.
Sumaro hat geschrieben: Das ein überführter Nekromant schnell tot ist, ist klar, allerdings halte ich es für etwas gewagt, davon auszugehen, dass alle Brabaker automatisch Gesucht III zwölfgöttliche Kirchen bekommen.
Davon gehe ich auch nicht aus, sondern davon das der kleinste Anlass genügt um jemanden mit dem Nachteil Randgruppe in aller größte Schwierigkeiten zu bringen.
Sumaro hat geschrieben: Das ist ja nun keine Glaubensangelegenheit in der sich der Brabaker schuldig gemacht hat sondern, wenn er denn außerhalb der Akademie und ohne Dispens beschwört, eine gilden- und profanrechtliche Sache.
Gotteslästung, bei welcher der Kirche aus politischen Erwägungen die Hände gebunden ist, bleibt es trotzdem.
Arjunoor hat geschrieben:Richtig ist, dass die Kirchen nicht nur ungleich stärker, machtvoller und mit mehr rechten versehen sein sollten, sondern, dass sie bereits all das sind, jedoch auch nicht uneingeschränkt tun und lassen können was sie wollen.
Wer sollte ihnen in diesem Fall widersprechen? Außer der betroffene Brabaker.

Lebendig begraben ist die übliche Strafe, unabhängig von den Umständen.

Wenn die Aussage von der richtigen Person kommt ist sie automatisch schwerwiegend.

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Sumaro
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Sumaro »

Naja, Blasphemie ist in diesem Fall sehr weit zu deuten. Generelle Magieanwendung könnte bei den Praioten als Blasphemie betrachtet werden, Menschen im Kampf zu töten wäre Blasphemie an der Göttin Tsa, ein Pferd zu Schande zu reiten Blasphemie an Rahja. Jemandem das Gatrecht zu verweigern könnte man als Blasphemie an Travia bezeichnen und wenn es so weitergeht kann man bald jeden aventurischen Bewohner wegen irgendeiner Tat hinrichten lassen. Ich denke, dass auch hier die Boronkirche keine weitläufigen eigenständigen Befugnisse besitzt, sondern sich mit weltlicher und magischer Gerichtsbarkeit je nach Zuständigkeit absprechen wird.

Gemessen an den 5 GP und sonstigen Nachteilen für 5 GP kann der eigentliche Nachteil einer Randgruppe eigentlich nicht so groß sein.
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Errungenschaften

Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Tausendwinter »

Aber es ist gut, dass wir zumindest schon mal geklärt haben, dass den Brabaker jemand erst einmal anschuldigen muss, und er nicht einfach so, prophylaktisch in allen zwölfgöttlichen Landen erstmal eingesperrt oder Schlimmeres wird.

Dafür bin ich dankbar.

Arjunoor
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Re: Einsatz eines Brabaker Dämonologen?!

Ungelesener Beitrag von Arjunoor »

Na'rat hat geschrieben:Wer sollte ihnen in diesem Fall widersprechen? Außer der betroffene Brabaker.
Zum Beispiel das Gesetz, über das sich auch die Kirchen nicht stellen dürfen.
Na'rat hat geschrieben:Lebendig begraben ist die übliche Strafe, unabhängig von den Umständen.
Naja vermutlich wirst du Recht haben und nicht das Regelwerk, welches zu diesem Fall folgendes in WdZ, S.300 sagt: "Anwender[...] werden in den oben genannten Ländern oft der Boron-Kirche überstellt, die als Strafe bestenfalls Vergessen, häufiger benebelnde Drogen und Einweisung ins Noionitenkloster, in schlimmeren Fällen das Abschneiden der Zunge, Feuertod oder lebendiges Begraben (einschließlich boronheiliger Grablegung) praktiziert."
Na'rat hat geschrieben:Wenn die Aussage von der richtigen Person kommt ist sie automatisch schwerwiegend.
Schwerwiegend ist eine Anklage zur Nekromantie immer. Nur wiegt das Wort eines Adligen einfach schwerer als alles andere.

Sumaro hat geschrieben:Ich denke, dass auch hier die Boronkirche keine weitläufigen eigenständigen Befugnisse besitzt, sondern sich mit weltlicher und magischer Gerichtsbarkeit je nach Zuständigkeit absprechen wird.
Richtig. Die Kenntnis nekromantischer oder dämonologischer Formeln ist NICHT strafbar. Dementsprechend hat auch die Boronkirche nicht das Recht, jemanden zu verurteilen oder grundlos anzuklagen, der bekennender Nekromant ist, solang es keinen begründeten Verdacht gibt.

Grüße,
Arjunoor

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