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von Vasall
07.07.2022 08:27
Forum: Göttlich & Dämonisch
Thema: Besitzverhältnisse bei Geweihten - vom Leben, Sterben und Erben
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Besitzverhältnisse bei Geweihten - vom Leben, Sterben und Erben

Danke, tatsächlich gefällt mir die neue Liste ziemlich gut :wink:

(Und Travia ist natürlich die, die Bäuerliche Selbst- und Mitbestimmung stützt.
Familienrecht, Hofgericht, Erbrecht ist ja alles ihrs.)
von Vasall
06.07.2022 16:28
Forum: Göttlich & Dämonisch
Thema: Besitzverhältnisse bei Geweihten - vom Leben, Sterben und Erben
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Besitzverhältnisse bei Geweihten - vom Leben, Sterben und Erben

@Eldoryen Gammensliff
Ja, das ist auch mein Ansatz dabei.

Allerdings setze ich neben der Hierarchie, den Politischen Einfluss als wichtigeres Maß.

Herrschaft und Reichtum gehen in Aventurien Hand in Hand und mit der Hierarchie innerhalb der Kirche als Schätzmaß kann man sich da leicht verhauen.

Die Phexkirche z.B. ist in den Handelsstädten ganz eng mit den Handelsgilden und Patriziergeschlechter verbunden und nutzt deren Hierarchien. Gleiches gilt für Perainetempel auf dem Land und Bäuerliche Selbstverwaltung oder für Ingerim und die Zünfte.

In der Spielpraxis gelingt es mir besser da einfach über die Hinweise bei politischem Einfluss und oder Struktur zu gehen, um das schnell auszuarbeiten.
von Vasall
24.06.2022 22:32
Forum: Göttlich & Dämonisch
Thema: Besitzverhältnisse bei Geweihten - vom Leben, Sterben und Erben
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Besitzverhältnisse bei Geweihten - vom Leben, Sterben und Erben

Sauber erfasst, was alles staatstragend sein kann und ist, danke!
"unterdrückten Massen spirituell entwaffnet. " ist natürlich hart. :wink:
Für ein 1000 Jahre währendes Erfolgsmodell vielleicht zu hart, immerhin gibt es umfangreiche Modelle bäuerlicher Selbstbestimmung und - behauptung gerade MIT z.B. der Perainekirche!
Der Dreischwesterorden ist hier für mich Ausdruck selbstbewussten bäuerlichen Souveränitäts- und sogar Expansionsstrebens, verbunden mit emanzipiertem Fehdegebrauch (Rondrakirche) ist das schon ein Anspruch nach gehöriger konstitutioneller Mitbestimmung.
Ähnliches kann man für Ingerim und die Zünfte der selbstbewussten Städte herausarbeiten.

Phex würde ich noch ganz ursprünglich über die durch ihn gedeckte Geheime, aka vertrauliche Beratung als ersten Schritt jedweder politischen Kompromissbildung und Entscheidungsfindung ganz stark hervorheben. Praios Versprechen kann ohne Phexens Vertraulichkeit nicht bestehen und Phex nicht ohne Praios.

Aber sonst, ja passt. :) :6F:
von Vasall
24.06.2022 08:29
Forum: Göttlich & Dämonisch
Thema: Besitzverhältnisse bei Geweihten - vom Leben, Sterben und Erben
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Besitzverhältnisse bei Geweihten - vom Leben, Sterben und Erben

Der Begriff Unterhalt ist ja nun auch nicht besonders eng gefasst.

In den Quellen sind mir bislang folgende Formen von Unterhalt begegnet:
  1. Unmittelbare Ausstattung und Verpflegung aus, dem Orden oder dem Kleriker (nur 1/4 sind geweiht!), geliehenen/gestifteten und von diesen selbst verwalteten Ländereien/Rechten. In der Regel Naturalien und evtl. etwas Handgeld für Reisen/Spesen (Ritterburgen und Spelunken; Orden und Bündnisse)
  2. Pfründe aus den Einnahmen von, der Kirche oder dem Adelshaus zugehörigen, aber, dem Amt fest zugeordneten Ländereien und Rechten. Naturalien und/oder Münzeinkommen (Ritterburgen und Spelunken)
  3. Sold aus dem was die Tempel, Orden oder Lehensherren aus ihren Zehntabgaben erwirtschaften. Per Definition Münzeinkommen. (Ritterburgen und Spelunken; Orden und Bündnisse).
Das sind die Wichtigsten denke ich. Daneben dürfte es aber noch einiges mehr geben, was ich jetzt nicht auf dem Schirm habe.
Die Phexkirche überlässt das wirtschaften natürlich ihren Mercatorphexis, die in ihren Handelshäusern Verträge begleiten, Eignergemeinschaften beraten, Handelszüge koordinieren und Geheime Beratungen sichern und von ihren Gewinnen eher das Kirchendach finanzieren. Da ist noch viel Raum für andere Modelle.
von Vasall
22.06.2022 17:08
Forum: Göttlich & Dämonisch
Thema: Besitzverhältnisse bei Geweihten - vom Leben, Sterben und Erben
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Besitzverhältnisse bei Geweihten - vom Leben, Sterben und Erben

Zur Beantwortung der Frage findet man eine vielzahl einzelaussagen in den Quellen, die aber das irdische Vorbild klar erkennen lassen.
Vorweg muss man wohl, wie bereits von einigen hervorgehoben, darauf hinweisen, dass die Verteilung von Abgaben und der Umgang mit Privatbesitz ganz stark kirchen- und ordensabhängig ist und auch die Quellenlage bei weitem nicht für jeden Orden und jede Kirche eine Aussage erlaubt.

Allgemein gilt wohl oft, dass Geweihte Land, dass sie privat besitzen an einen Vogt geben sollten.
Das Land, über das sie sie qua Amt verfügen verwaltet der Geweihte oder Orden aber selbst!

Die Kirchenorden in Orden und Bündnisse etwa haben Ordensämter wie Truchsess oder Seneschall, die nur dazu da sind die kirchlichen Länderreien zu verwalten. Der Widderorden übergibt sogar neu gewonnene Ländereien an seine Ordensmitglieder für die zeit nach der Ordenszeit.
Die Senne Nord der Rondrakriche hat mit dem Dominium Donnerbach eigene Ländereien, die sie auc zu Lehen gibt, usw. und so fort. Der Dreischwesterorden zeichnet sich für besonders günstige Zoll- und Abgabekonditionen aus, mit denen er Siedler in seine Länderreien lockt und neue Länderreien urbar macht.

Reichtum in Aventurien = Herrschaft über Land und Leute

...und einige Kirchen sind stinkreich.
Die Praioskirche verfügt über unzählige Pfaffendörfer und Wehrklöster im Mittelreich, nicht nur in der Greifenfurt nund hat eine eigene Mark.

Was heißt das nun für die Versorgung der Geweihten?
Nun was eben in einer überwiegend auf Naturalienwirtschaft beruhenden Abgabeordnung denkbar ist.
Die Orden haben Ordensämter und Keller in denen die Abgaben der Bauern über das Jahr hinweg gesammelt und verbraucht oder versilbert werden. Sie werden mit grober Wolle und Leinen für den Ordenshabit, Getreide, Fleisch und Kerzenwachs beliefert. Die Waffenbeschaffung beim Donnerorden etwa läuft über den Münzmeister, Pferde vergibt der Marschall...ganz wie beim irdischen Vorbild.

in Ritterburgen und Spelunken wird ein Mittelreichisches Dorf vorgestellt in dem der Dorfgeweihte eine eigen Hofstelle hält und zu den Großbauern zählt. Sein Gesinde bewirtschaftet das Land und versorgt ihn daraus mit allem Lebensnotwendigen. Wie bei einem Hofkaplan sind dies Pfründe - Abgaben und Unterkunft, die ihm der Lehensherr des Landes bereit stellt und die nach seinem Tod nicht die Erbmasse seiner Familie bilden, sondern wieder an den Lehensherren zurück fallen. Allerdings sagt Ritterburgen und Spelunken auch, dass die Priesterfamilie oft über Generationen hinweg die Dorfgeweihte stellt. Erbpriestertum, das quasi ein persönliches Erbe über das Geweihtenamt darstellt.

In Städten werden die Abgaben über die Viertelmeister und Zünfte an die jeweiligen Tempel in den Vierteln geleitet (Herz der Metropole).
Auch hier werden Schuhe, Lebensmittel, Tuche an die Wirtschaftshöfe der Temple gebracht und dann im Haus weiter an die Geweihten verteilt.

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